Das Wort zum Freitag – Neues vom Nudelmessenhinweisschild
Die meisten von euch, lieber Schwestern und Brüder, werden es schon wissen. Das Landgericht Frankfurt/Oder hat unsere Klage abgewiesen. Es hat festgestellt, dass gar nicht zu prüfen war, ob wir überhaupt je einen gültigen Vertrag mit dem Landesbetrieb Straßenwesen gehabt haben. Falls der je bestanden hätte, wäre er rechtskräftig im Laufe des Verfahrens gekündigt








