Ihr habt es sicher auch schon mal erlebt, dass jemand über unseren Rechtsstaat meckert. Dem möchte ich hier etwas entgegen setzen.

Voller Dankbarkeit und mit einer tiefen Zufriedenheit im Herzen habe ich den Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, meine Verfassungsbeschwerde zur Gewährung meiner religiösen Kopfbedeckung auf dem Personalausweis nicht zur Entscheidung anzunehmen, erfahren.

Ja, ein bisschen hatte ich schon damit gerechnet. Immerhin war es die gleiche Kammer, die auch schon unsere Verfassungsbeschwerde zu den Nudelmessehinweisschildern abgewiesen hat. Es gilt zwar der Spruch „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“, aber ich ahnte, auf manchen Gebieten ist auf die Beständigkeit unserer Rechtsprechung Verlass.

Es war für mich deshalb kein Grund, auch nur kurzzeitig darüber nachzudenken, ob die Beteiligung eines Richters namens „Christ“ nicht ein Grund wäre, Befangenheit zu vermuten. Wenn man bedenkt, dass ein weiterer Richter „Paulus“ heißt, hätte man schon auf diesen Gedanken kommen können.

Nein, liebes Bundesverfassungsgericht, ich danke dir von ganzem Herzen.
Vor allem auch dafür, dass du diesen Entscheid in nur 3 Jahren gefällt hast.
Wie lange hätte es wohl gedauert, wenn du die Beschwerde angenommen und dich ernsthaft mit inhaltlichen Fragen auseinander gesetzt hättest?
Womöglich hätte ich dann gar nicht mehr erlebt was der EGMR dazu sagt?
Dort wollte ich unbedingt hin, denn dessen Urteil hätte nicht nur für Deutschland Wirkung.

Ob das Bundesverfassungsgericht das geahnt und deshalb so reagiert hat?
Ich bin mir da fast sicher.

Damit ihr euch endlich richtig mit mir freuen könnt, hier das Wichtigste aus dem Beschluss – 1 BvR 2175/19 – :

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine über Religionssatire hinausreichende weltanschauliche Verpflichtung zum Tragen einer Kopfbedeckung nicht plausibel gemacht wurde.

Von einer Begründung wird nach §93d Abs. 1 Satz 3 BverfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Paulus                                            Christ                                                  Härtel

Außer einigen Daten stand dort auch nicht mehr.

Nun geht es also, mit Hilfe unseres erfahrenen Anwalts Dr. Rath, auf nach Straßburg. Dort wird sich der EGMR zum zweiten Mal mit einem Antrag eines Pastafari zur religiösen Kopfbedeckung auf Ausweisen beschäftigen müssen. Minke de Wilde hat als Vertreterin der niederländischen Kirche argumentiert, das Pastafaritum sei keine Parodie sondern eine Religion. Die Lehren ihrer Kirche von Frieden und Toleranz seien ernst gemeint: Humor und Satire seien die Mittel, mit denen die Botschaft verbreitet werde, und sie seien wirksamer als trockene und langweilige Predigten.

Der EGMR hat entschieden, das Pastafaritum sei weder Religion noch Weltanschauung.

Also schlechte Karten für uns, denn der EGMR braucht nur mit Verweis auf dieses Urteil auch meine Beschwerde abzulehnen?

Das wird nicht gehen, denn unsere Weltanschauung ist nicht das Pastafaritum, sondern der evolutionäre Humanismus, in den wir einzelne passende Teile des Pastafaritums übernommen haben.

Der Gerichtshof wird also noch einmal neu verhandeln müssen. Für uns spricht, dass auch in Deutschland, wenn auch noch nicht von Gerichten, festgestellt wurde, dass wir Weltanschauungsgemeinschaft sind. Ich bin mir ziemlich sicher, das wird man auch in Straßburg so sehen. Der Weg dorthin wird uns auf jeden Fall weiter bringen.

Auf geht’s!