Es läuft die heiße Phase des Wahlkampfes und man könnte es glatt für ein Wahlkampfthema halten. Das ist es aber nicht. Die Entscheidung im Kampf um die Nudelmessenhinweisschilder wurde durch die in Folge von Corona immer wieder ausfallenden Stadtverordnetenversammlungen verschoben. Nun kommt sie am 21.09.2021 in den Sozialausschuss. Der Tagesordnungspunkt 10 lautet:

“Antrag der Fraktionen Uckermärker Heide und Die LINKE: Erhalt der Hinweisschilder des Vereins “Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V.””

Was sich zunächst recht positiv anhört, hat einen weniger angenehmen Hintergrund. Bürgermeister Tabbert hatte uns einst zugesichert, dass unsere Schilder bis zum Ende des Rechtsstreits, den wir um sie geführt haben, Asyl an den Masten für Städtepartnerschaften der Stadt bekommen. Im letzten Jahr hatte die CDU-Fraktion gemerkt, der ist inzwischen vorbei. Seitdem macht sie Druck auf den Bürgermeister, die Genehmigung zurück zu ziehen.

Viele Templiner, auch Politker, haben inzwischen erkannt, wie werbewirksam wir für die Stadt sind. Deshalb, und auch um eine endgültige Klärung herbei zu führen, haben die Fraktionen “Uckermärker Heide” und “Die LINKE” gemeinsam beantragt:

“Der Verein „Kirche des Fliegenden Spaghettismonsters Deutschland e. V.“ erhält dauerhaft die Berechtigung die Hinweisschilder zur Nudelmesse an den Einfahrten zur Stadt Templin gemäß den Vorgaben der Verwaltung der Stadt Templin anzubringen.

Wie die Abstimmung ausfällt, ist schwer vorher zu sagen. Ich werde versuchen, zu diesem Tagesordnungspunkt Rederecht zu bekommen. Was ich sagen würde, sollte das gelingen, weiß ich noch nicht. Auf jeden Fall würde ich noch einmal auf den Werbeeffekt hinweisen und darauf, wie diese Schilder dazu beigetragen haben, Templin als tolerante und weltoffene Stadt zu präsentieren. Ich würde aber auch darauf hinweisen, dass genau das entgegengesetzte Signal in die Welt gesendet werden würde, wenn wir die nun wieder entfernen müssten.

Vielleicht würde das helfen, eine Mehrheit für den Antrag zu finden.

Aber natürlich gibt es auch eine Plan B.
Sollte der Antrag scheitern, haben wir in Templin neue Tatsachen. Das würde ermöglichen, noch einmal einen neuen Antrag an den Landesbetrieb für Straßenwesen auf eigene Schilder zu stellen. Zwei Sachen sprechen dafür, dass der durchaus erfolgreich werden könnte:
1. Die damalige Bildungsministerin Sabine Kunst, die den Landesbetrieb gezwungen hatte, seine für uns positive Entscheidung zurück zu nehmen, ist nicht mehr im Amt.
2. Die auf unserer Seite veröffentlichte Thesis von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW bescheinigt uns nicht nur, durchaus alle Voraussetzungen für die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft zu erfüllen, sie geht sogar noch weiter:

Die Rechtsauffassungen hinsichtlich der Religionsfreiheit sind in Deutschland ebenfalls immer gespaltener. Es gibt einige Ungereimtheiten und widersprüchliche Aussagen in den einzelnen Urteilen. Die Stimmen mehren sich, dass die Religionen in Deutschland komplett gleichberechtigt werden sollten und dass der Staat nur noch wenig Einfluss auf die Bildung von Glaubensgemeinschaften haben sollte. Eigentlich garantiert der Staat auch das Bestehen selbst kleinster Religionsgemeinschaften. Doch bei den Weltanschauungsgemeinschaften wird eine Ausnahme gemacht, obwohl diese den Religionsgemeinschaften gleichgestellt sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung hier entwickelt und es ist wichtig, dass die KdFSM weiter klagt. Nur so wird auf die Problematik aufmerksam gemacht und kann so gelöst werden.

Was soll ich sagen? Wenn ich das jetzt hier noch mal so lese, wird mir dieser Weg immer sympathischer.
Vielleicht ist er sogar der bessere.