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Die Kultusministerin Brandenburgs, Sabine Kunst, hat eine Kleine Anfrage der religionspolitischen Sprecherin der SPD, Klara Geywitz, beantwortet. Es ging darum, ob unsere Nudelmessenhinweisschilder die richtige Größe haben,  es ging darum, ob wir regelmäßig Nudelmessen durchführen und es ging darum, ob wir eine Religionsgemeinschaft wären.

Soweit alles gut, dafür war sie als Kultusministerin zuständig. Als Schwester der Bischöfin für den Sprengel Hamburg und Lübeck der Nordelbischen Kirche, Kirsten Fehrs, dürfte auch sie selbst genug eigene Erfahrung mit Religion haben.
Deshalb hat sie, wohl aus dem Bauch heraus, uns konstatiert, keine ernsthafte religiöse Substanz zu haben und uns deshalb nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Hier kommt sie bereits vom rechten Weg ab, denn der Staat hat überhaupt nicht zu beurteilen, wie eine Gemeinschaft Religion ausübt, sondern diese einfach zu akzeptieren. So will es das Gesetz.

Den rechten Weg verlässt sie endgültig, wenn sie der katholischen Nachrichtenagentur am 15. Februar 2015 mitteilt, der Landesbetrieb Straßenwesen werde keine Genehmigungen mehr für die Nudelmessenhinweisschilder ausstellen und am 16. Februar gegenüber dem rbb noch nachlegt und entscheidet, die Schilder müssen ab.

Der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) untersteht nicht ihrem Ministerium, sie hat keine Entscheidungen für den zu treffen. Man könnte noch vermuten, Sabine Kunst hätte sich beim LS informiert, also nicht die Entscheidung getroffen sondern nur verkündet. Dem ist nicht so. Ein Anruf beim Landesbetrieb am Vormittag des 17. Februar, also zwei Tage nach der Verkündung durch die Miinisterin, ergab, dass unser Genehmigungsschreiben dort bereits fertig war und nur noch unterschrieben werden musste. Der hatte uns nämlich in einem Gespräch beim Bürgermeister Templins, Detlef Tabbert, fest zugesichert, wir dürfen unsere Schilder an eigenen Masten im Umfeld der Kirchenmasten aufstellen und an ihnen ergänzend zum Nudelmessenhinweisschild noch das Zusatzschild “PAZ Gedächtniskirche” anbringen. Ganz so, wie es die entsprechende Vorschrift erlaubt.

Das obige Schreiben, mit dem diese Zusage erfüllt werden sollte, erreichte uns nie. Wir reichten Klage ein und erfuhren durch Akteneinsicht in den Mailverkehr des Landesbetriebes, dass vom Kultusministerium enormer Druck aufgebaut wurde. Die Vermutung, die Verweigerung der Zusage erfolgte nicht nach Recht und Gesetz, sondern auf Weisung der Bildungsministerin, kam auf.

Diese Vermutung scheint sich jetzt zu bestätigen. Auf Anfrage eines Journalisten beim LS, warum denn die Genehmigung verweigert wurde, kam die Antwort: “Wir haben auf Anweisung eines Ministeriums gehandelt.”

Würde jemand, der eine solche Anweisung aus dem eigenen Ministerium erhalten hat, so formulieren? Ganz sicher nicht. Nicht ausgeschlossen werden kann hingegen, dass der Widerstand des evangelischen Pfarrers Schein gegen eine Genehmigung unserer Schilder durch die evangelische Politikerin Geywitz aufgegriffen, weitergeleitet und von der evangelischen Ministerin Kunst abschließend entschieden wurde.

Noch ein mal: Die hatte zu Recht eine Kleine Anfrage im Landtag beantwortet. Sie hatte (zu Recht?) entschieden, wir wären keine Religionsgemeinschaft. Eine Aussage, die der LS hätte berücksichtigen können. Allerdings wäre das in unserem Fall völlig unwichtig gewesen.

Wir hatten nie behauptet, Religionsgemeinschaft zu sein. Im Gegenteil. Wir haben immer betont, wir verstehen uns als Weltanschauungsgemeinschaft. Als solche hatte uns der Landesbetrieb Straßenwesen anerkannt und zugesichert, gleichberechtigt zu Religionsgemeinschaften unsere Genehmigung auszustellen.
Es gab keinen Grund für den LS, diese zugesicherte Genehmigung nach der Entscheidung der Ministerin zu verweigern. Da ging es nur um Religionsgemeinschaft. Darüber, ob wir Weltanschauungsgemeinschaft wären, hat das Kultusministerium überhaupt nicht entschieden. Das ergab eine Anfrage dort.

Es sieht so aus als ob es, um die Schilder zu verhindern, nötig war, massiven Druck vom Kultusministerium auf einen Betrieb des Verkehrsministeriums auszuüben. Ein Druck, der rechtlich nicht zu begründen ist und wohl nur weltanschaulich erklärt werden kann.

Wenn das stimmt, wenn die Kultusministerin Brandenburgs nicht nur ihre Kompetenzen überschritten, sondern dabei auch noch klar gegen das Grundgesetz und die geforderte weltanschauliche Neutralität des Staates verstoßen hat, bleibt nur eine Forderung:

Nehmen Sie ihren Hut, Frau Kunst!