Wir haben es euch versprochen und wir halten Wort.
Es geht weiter im Kampf um unsere Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft und das sogar mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht.

Dieses Mal ist der Anlass die Ablehnung meines Antrags auf Personalausweis mit Piratenfischbandana auf dem Passfoto durch die Stadt Templin im August 2013. 

Nachfolgend kurz was zur Auffrischung der Erinnerung, wer sich ausführlicher informieren möchte, klickt hier.

Nach der Ablehnung durch die Stadt Templin sind wir vor das Verwaltungsgericht Potsdam gezogen und haben dort in vielen Sachen Recht bekommen. So hätte die Meldestelle prüfen müssen, ob ich vielleicht als Angehöriger einer Weltanschauungsgemeinschaft einen Anspruch gehabt hätte. Der wäre dann, genau wie bei einer Religionsgemeinschaft, zu bewilligen gewesen. Allerdings ist das VG zum Schluss gekommen, wir wären keine. Dann kam noch der Hammer, die Berufung wurde nicht zugelassen. Dagegen haben wir beim OLG Potsdam eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Die wurde jetzt, nach über drei Jahren Wartezeit, abgewiesen.

Nun ziehen wir vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort hat unser bewährter Anwalt, Dr. Winfried Rath, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das so gründlich, wie gewohnt. Die Schrift hat dreißig Seiten, allein die Schilderung des bisherigen Sachverhalts hat acht Seiten ergeben. Für die juristische Begründung der Zulässigkeit der Beschwerde reichte eine Seite, den meisten Raum brauchte mit zwanzig Seiten die Begründetheit. Am Ende gibt es noch eine Seite für den Nachweis der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und deren indirekte Bedeutung auch für unseren Fall.

Die Beschwerde endet mit dem Schluss:
„Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde verletzt den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 GG. Ernsthafte Zweifel bestehen an der Richtigkeit der Entscheidung, weil die den Verein tragenden Grundsätze des evolutionären Humanismus ignoriert wurden und die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. auf eine Religionssatire reduziert wurde. Die hier von der Rechtsprechung gefundene Feststellung, der Verein des Beschwerdeführers sei keine Weltanschauungsgemeinschaft ist offensichtlich rechtswidrig. Erkennbar geht es darum, durch eine gerichtliche Nichtzulassungs-Entscheidung die Anerkennung der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. als Weltanschauungsgemeinschaft zu verhindern.“

Mich hat die Beschwerde insgesamt voll überzeugt. Vielleicht dieses Mal auch die Richter der Verfassungsgerichtes? Mit über fünfzig Anlagen wird nachgewiesen, warum wir als Weltanschauungsgemeinschaft anzuerkennen sind. Dabei wurde auch großer Wert auf den Nachweis unserer humanistischen Betätigung und auf die verpflichtenden Normen für unsere Mitglieder gelegt und sogar ein philosophisch-theologisches Gutachten wurde eingeholt.

Sollte das alles die Richter doch nicht überzeugen, werden wir bis zum Letzten kämpfen und vor den Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte ziehen.

Möge das Monster mit uns sein.

Hier für alle Interessierten noch ein paar Auszüge aus der Verfassungsbeschwerde:

– Der Beschwerdeführer ist durch die Verweigerung effektiven Rechtsschutzes in seinem Recht auf möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt verletzt. Diese Verletzung

führt dazu, dass er auch in seinen Rechten aus Art. 4 GG verletzt wurde.

– Daneben kommt der Verfassungsbeschwerde grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Voraussetzungen ein Verein oder eine ähnliche Organisationsform erfüllen muss, um als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt zu werden und ob Religionssatire als Stilmittel verhindern kann, als Weltanschauung zu gelten.

 – Der Beschwerdeführer hat im Zulassungsverfahren auf die Unterschiede zwischen der von Bobby Henderson gegründeten Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters und dem in Templin ansässigen Verein hingewiesen, der als einzige Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters weltweit auf die Grundsätze des evolutionären Humanismus Bezug nimmt. Im Beschluss des OVG fehlt jegliche Auseinandersetzung damit. Stattdessen wird der gesamte Inhalt auf eine Religions-Parodie reduziert. Der gesamte vorgetragene humanistische Hintergrund, der die Besonderheit der deutschen Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters ausmacht, bleibt unberücksichtigt.

 – Über die Ursprünge der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters in den USA geht der deutsche Verein deutlich hinaus. Die Religionskritik in Form der Religionssatire des Fliegenden Spaghettimonsters ist für ihn kein Selbstzweck. Sie dient ihm explizit als Mittel zum Erreichen seines Ziels: Der Förderung und Verbreitung der Weltanschauung des evolutionären Humanismus sowie der mit diesem verbundenen offenen und toleranten Ethik.

 – Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft. Verfassungsrechtlich ist die Abgrenzung zwischen Religionsgemeinschaft und Weltanschauungsgemeinschaft unbedeutend, weil beide dem Schutz von Art. 4 GG unterliegen. Es ist dabei nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht und OVG den Verein nicht als Religion ansehen. Dazu fehlt es diesem an einer transzendenten Auffassung. Mag der Figur des Fliegenden Spaghettimonsters bei den Mitgliedern eine durchaus kultisch angehauchte Verehrung zukommen, so weiß doch jedes Mitglied, dass es sich dabei eben nicht um eine Gottheit im religiösen Sinn handelt.

 – Indes ist die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. eine nahezu perfekte Umsetzung seiner Weltanschauung, indem er humanistische Grundsätze zur Lebensführung seiner Mitglieder und Anhänger mit einer Religionsparodie vereint. Die Vorgabe an die Mitglieder, religiöse Kulte nicht ernst zu nehmen, sondern das Leben nach den Grundsätzen des evolutionären Humanismus auszurichten, verbindet die Abkehr von religiösen Vorstellungen mit einer klaren Lebensanweisung. Der Verein vertritt folglich keinesfalls nur eine negative, d.h. eine Gott bzw. Religion verneinende Weltanschauung.

Darüber hinaus gibt es auch einen positiven Inhalt für eine gemeinsame weltanschauliche Betätigung, woraus der Status einer Weltanschauungsgemeinschaft resultiert. Die von den Mitgliedern geteilte Überzeugung beeinflusst ihre Lebensführung und ihre alltagskulturelle Praxis. Die Mitglieder orientieren sich in ihrem Leben an den auf der Weltanschauung des evolutionären Humanismus beruhenden moralischen Überzeugungen (vgl. hierzu Heinrichs, Religion und Weltanschauung im Recht, 2017, S. 62 f.).

 – Ebenso wie die „Zehn Angebote des evolutionären Humanismus“ fordern auch die satirisch formulierten acht “Am Liebsten Wäre Mirs” letztlich ernst gemeinte humanistische Werte ein – nur eben in der Verkleidung humorvoller Formulierungen. Deutlich wird bei der Zusammenschau der beiden Texte jedenfalls, dass es der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. mit seiner Weltanschauung des evolutionären Humanismus sowie der damit verbundenen Ethik absolut ernst ist und dass er seinen Mitgliedern den ‚Glauben’ daran abverlangt

 – Der von der Giordano-Bruno-Stiftung und damit auch vom Verein vertretene evolutionäre Humanismus ordnet die Weltsicht also nach umfassenden Prinzipien und nimmt hierbei Bezug auf den Menschen, der als erkennendes Subjekt teilhat an einer ganzheitlichen Welt-, Lebens-, Sinn- und Werteordnung. Er ist ein Gedankensystem, das sich mit Fragen nach dem Sinnganzen der Welt und insbesondere des Lebens der Menschen in dieser Welt befasst und zu sinnentsprechenden Werturteilen hinführt.

– Die Öffentlichkeit wird also in Form von Veranstaltungen und durch den Betrieb der Internetseite sowie durch Präsenz in den Medien (Pressespiegel als Anlage 55) erreicht und so die öffentliche Diskussion um weltanschauliche und Wertefragen im Sinn von Humanismus und Aufklärung bereichert. Auch hier wird immer wieder das Mittel der Parodie oder der Satire genutzt, um die Menschen zu erreichen – immer mit dem Ziel die Weltanschauung des evolutionären Humanismus zu verbreiten und zu fördern.