Es ist noch nicht lange her, da hatten wir berichtet, dass wir unsere Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte eingereicht haben. Wir waren voller Hoffnung und Zuversicht, obwohl wir wussten, dass dort 95% der Klagen gegen Deutschland ohne Erfolg bleiben. Ein nicht unerheblicher Teil wird wegen formellen Fehlern gar nicht erst angenommen.Das sollte uns nicht passieren.

Drei Juristen, alle schon mit Erfahrung bei diesem Gericht, haben deshalb die Beschwerde geprüft, bevor sie nach Straßburg ging. Trotzdem ist uns nun genau das passiert. Anders als allen anderen Gerichten, reicht es dem EGMR bei Vertretung von Vereinen nicht, dass der Vorsitzende dem Anwalt Prozessvollmacht erteilt. Dort möchte man noch einen Nachweis, dass der Vorsitzende wirklich der Vorsitzende ist. Der fehlte bei uns.
Das bedeutet, auf diesem juristischen Weg, dem Streit um die Nudelmessenhinweisschilder, haben wir das Ende erreicht.

Das sollte aber kein Grund sein, den Kopf hängen zu lassen. Tut sich doch bereits der nächste Weg auf.

Immer noch ist beim Oberverwaltungsgericht Potsdam unsere Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen Kopfbedeckung anhängig. Die sollte eigentlich schon im letzten Quartal 2018 terminiert werden. Dort dürfte es bald zu einem abschließenden Urteil kommen.

Damit wäre dann wieder der direkte Weg zum EGMR frei und wir können neu durchstarten. Auch dort ging es ja im Kern darum, ob wir Weltanschauungsgemeinschaft sind oder nicht. 

Auf zur nächsten Kaperfahrt, Piraten geben niemals auf!