Spähtrupp mit Bannern und Kriegstrompeten

Das heutige Wort ist im Wesentlichen kommentierte Presseschau. Ganz besonders erschüttert hat mich ein Artikel, der im hpd veröffentlicht wurde: „UN-Menschenrechtsrat fordert Strafe für Koranverbrennung“.

Eingebracht hat die entsprechende Resolution Pakistan im Auftrag der Organisation für islamische Zusammenarbeit. Nach der Uno ist das der zweitgrößte Staatenbund weltweit und die Truppe, die eine eigenen islamischen Erklärung der Menschenrechte verfasst hat.
Auch Saudi Arabien war an der Aktion beteiligt. Das Königreich hat veranlasst, dass die Resolution in einer Dringlichkeitssitzung behandelt wurde.

Dr. Clemens Lintschinger, der Autor des Artikels, schreibt:
„Es ist an Absurdität kaum zu übertreffen: Eine muslimische Lobbying-Organisation und zwei menschenrechtsfeindliche Staaten treiben eine UN-Menschenrechtsorganisation vor sich her, um das Menschenrecht der Meinungsfreiheit in säkularisierten Staaten einzuschränken.“

Das ist schon heftig, aber wie der Beschluss zustande gekommen ist, finde ich noch schlimmer.

Von 47 im Rat vertretenen Ländern haben bei 7 Enthaltungen 28 für die Resolution und nur 12 dagegen gestimmt. Die Gegenstimmen kamen nur von den USA und europäischen Ländern. Eine übergroße Mehrheit hält also nichts von der Idee der offenen Gesellschaft, von Toleranz, Meinungsfreiheit und Säkularisierung. Nicht einmal in Europa war man sich einig. Ausgerechnet die Ukraine, die ohne das Europa mit eben diesen Werten wohl schon nicht mehr existieren würde, hat gegen sie gestimmt.

Müssen wir uns nun Gedanken machen, von der UNO eventuell gezwungen zu werden, unsere Werte aufzugeben? Grundsätzlich wohl schon, diese Lobbyarbeit wird weitergehen und weiter Erfolg haben. Die islamischen Länder tun offensichtlich alles dafür, ihre Werte und Wünsche weltweit durchzusetzen.

Konkret ist es jedoch noch nicht wo weit.
Zum einen sind die Beschlüsse des UN-Menschenrechtsrates für die Mitgliedsstaaten der UNO nicht verbindlich, zum anderen hat der mit der Behandlung des Themas auch seinen Zuständigkeitsbereich überschritten.
Schön wäre, wenn ein Mitgliedsstaat die UNO darauf hinweist und die Aufhebung dieser Resolution verlangt. Meine Hoffnungen liegen da bei den USA und Frankreich.

Von Deutschland erwarte ich in dieser Richtung eher nichts. Das sorgt sich, zum Teil sicher berechtigt, eher um Muslimfeindlichkeit im Land. Eine jetzt vorgelegte Studie bescheinigt die jedem zweiten Deutschen. Es wird ein „aggressiver Laizismus“ bedauert. Vielleicht, weil nicht zwischen Islamfeindlichkeit und Muslimfeindlichkeit unterschieden wird? Vielleicht auch, weil für die Studie islamische Organisationen Daten geliefert haben, die vom Verfassungsschutz als islamistisch und vom zuständigen Innensenator als extremistisch und demokratiefeindlich eingestuft wurden?

Die Berliner Zeitung schreibt dazu:
„Der Expertenkreis verließ sich auf die Vorarbeit von Verbänden, die immer wieder in den Akten des Verfassungsschutzes auftauchen. Es ist also nicht auszuschließen, dass in die Datenerhebung nicht nur unabhängige Informationen und Fakten, sondern auch persönliche Weltbilder der Verbände einflossen. Grundsätzlich ist es Aufgabe von Wissenschaftlern, Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, diese kritisch zu hinterfragen und zu kontextualisieren.“

Eine beteiligte Expertin verteidigt die Studie. Sie konnte allerdings keine klare Trennlinie zwischen konstruktiver Islamkritik und muslimfeindlichen Aussagen ziehen. Es komme auf den Kontext an.
Der dürfte je nach Standpunkt des Einzelnen unterschiedlich bewertet werden. Eine Regel hat sie aber doch:
„Meinungsfreiheit ende dort, wo die Persönlichkeitsrechte des anderen verletzt werden.“

Nun, so einfach ist es nicht.
„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt vor einer verfälschenden Darstellung der eigenen Person. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind durch die Meinungsfreiheit in der Regel nicht geschützt. Wahre Tatsachenbehauptungen wie auch Werturteile sind hingegen zumeist hinzunehmen.“ Beispiel: Die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als „rechtsradikal“ ist zulässig, wenn der Betroffene sich mit umstrittenen Äußerungen in die Öffentlichkeit begeben hat.

Daraus folgt, auch Muslime müssen es sich gefallen lassen, mit entsprechenden Attributen belegt zu werden, wenn diese belegbar sind.
Die zum Beispiel, dass sich jemand, der sich wiederholt bewusst vor der Kölner Ditib-Moschee fotografieren lässt, um Propaganda für das muslimische Kopftuch zu machen, auch mit der Ditib sympathisiert.

Sollte es nicht eher so sein, dass Religionsfreiheit dort endet, wo die Persönlichkeitstrechte anderer verletzt werden? Darf mich jemand aus religiösen Gründen zu einem Verhalten zwingen, das ich nicht möchte? Darf ich am Garfreitag nicht tanzen, weil das Religiöse stören könnte? Darf ich aus dem gleichen Grund ihre Götter nicht beleidigen oder ihre Bücher im Altpapier entsorgen?

Ich darf, außer die Religiösen machen ordentlich machen  und Randale. So will es § 166 StGB.
Die besonders Empfindlichen und Empörten geben also bei uns vor, was erlaubt ist und was nicht.

Wir haben noch viel zu tun und müssen wachsam bleiben.