Rituelle Beschneidung eines Kindes durch einen muslimischen Arzt in einem deutschen Universitätsklinikum. Es bestand keine Vorhautverengung. Bild: Matthias Schreiber

Irakisch-kurdische Regierung will weibliche Genitalverstümmelung vollständig abschaffen, diese gute Nachricht des hpd gab das Thema für das heutige Wort.

Ich gebe zu, erst mal war ich überrascht, dass es überhaupt eine irakisch-kurdische Regierung gibt. Dann kam die Überlegung, es geht also nur um eine Region, aber immerhin. Beim Lesen der Kommentare war dann klar, das Thema muss tiefer beleuchtet werden.

Es wurde gefordert, gegen jede Genitalverstümmelung vorzugehen und auch die männliche zu verbieten.

Wer da denkt, die ist doch harmlos, täuscht sich schwer. Es gibt verschiedene Formen der weiblichen Verstümmelung, die schwerste, die etwa 15% der Fälle betrifft, ist klar schwerwiegender. Die Mehrzahl ist aber etwa gleich schwer oder sogar harmloser als die männliche Verstümmelung. Jährlich sterben nicht nur Frauen, sondern auch Männer an „Beschneidungen“, ein Begriff, der viel zu verharmlosend ist.

Es gibt einen Unterschied. Bei Männern ist es in wenigen Fällen medizinisch sinnvoll, doch einen Eingriff vorzunehmen. Einen grundsätzlichen Vorteil aus hygienischen Gründen, wie man lange in den USA vermutet hat, gibt es nicht. Immer sind die Nachteile viel größer.

Es gibt einen weiteren Unterschied. Die männliche Genitalverstümmelung kommt weltweit etwa 5 mal häufiger vor als die weibliche. Deshalb, und weil die weibliche nur vorkommt, wo es auch die männliche gibt, kann man die männliche als die ursprüngliche Form ansehen.

Was läge also näher, als davon auszugehen, wer gegen genitale Körperverletzung bei Männern kämpft, bekämpft automatisch auch die weibliche?

Natürlich dürfen wir uns trotzdem immer freuen, wenn wenigstens die FGM (Female Genital Mutilation) bekämpft wird. Es sollte aber auch klar sein, die endgültig auszurotten ist nur möglich, wenn auch die MGM (Male Genital Mutilation) ausgerottet wird. Auch, und gerade dort, wo religiöse Gründe angeführt werden.

Nein, das bedeutet eben nicht, diese zu verbieten. Wer als Erwachsener seinem Aberglauben gemäß das schaffen möchte, was seine oberste Spukgestalt scheinbar nicht konnte, nämlich einen Penis ohne Vorhaut, kann das gern tun. Verboten werden würde lediglich, dass Eltern ihre Kinder ihrem eigenen Aberglauben opfern dürfen. Da überwiegt dann das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und auf seine eigene Religionsfreiheit klar die Religionsfreiheit der Eltern.

Punkt.