Das Wort zum Freitag – Am Samstag

Mienke de Wilde, Photograph: Piroschka van de Wouw/EPA

Heute mal etwas weiter aus der Reihe und aus dem Märchenbuch des „Jetzt nicht wirklich, oder?!“.

Doch Blicken wir nun in die Niederlande, seit August habe ich dieses Thema für ein Wort zum Freitag reserviert, aber immer kam etwas aktuelles dazwischen, immer kamen drängendere Sachen. Die folgende Pastafarianerin hat sich mal wieder in die hohe See der Gerichtsbarkeit begeben, so möchte ich euch den Seemannsgarn dazu spinnen.

Mienke de Wilde ist Pastafarianerin und hat in ihrem Heimatland, wie auch viele andere in ihren eigenen, versucht, ein Passbild mit Nudelsieb einzureichen.

Sie ist damit jedoch an den höchsten Stellen der Niederlande gescheitert, da es ja keine Pflicht in unserer Religion gibt ein Nudelsieb zu tragen. Nun möchte sie mit ihrem Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen und für ihre Rechte kämpfen.

Vor dem Trubel wollte sie eigentlich einmal unsere Kirche besuchen, wollte wohl ein Bier bei Bruder Spaghettus trinken. Als dieser ihre jedoch sagte, dass er in seinen heiligen Hallen eigentlich keine Nudelsiebhüte duldet aber eine Ausnahme machen würde, war das plötzlich alles vom Tisch.

Was soll man da nur sagen? Die Niederlande haben recht, kein Nudelsieb soll dein Haupt zieren, klar, wir sollen keine Dogmen haben, deshalb gibt es ja auch Ausnahmen für unsere lieben Almisten (Nico Alm, der mit dem ersten Nudelsiebführerschein). Doch trotzdem sind das nur Ausnahmen und wenn man eine Pastafarianische Kopfbedeckung will, dann bitte schön einen Piratenhut, alleine schon des Klimas wegen. (Apropos, es ist Mitte Oktober und sommerlich warm…)
(ee)

Nachtrag:

Mienke hatte sich mit einem Vice-Team bei Bruder Spaghettus angekündigt. Als der das Nudelsieb ins Spiel brachte und meinte, das wäre ein theologische Diskussion wert, gab es von ihr keine Reaktion mehr. So entstand zwangsläufig der Eindruck, sie habe deshalb den Kontakt abgebrochen.

Nun hat sie aufgeklärt. Sie plant weiter einen Kirchenbesuch in Templin, hatte viel zu tun und deshalb vergessen mitzuteilen, dass Vice nicht kommen wird.
Wir freuen uns auf sie.

Zum Nudelsieb: Die fehlende Erwähnung im Evangelium war in Holland nicht das entscheidende Kriterium im Prozess, ist es grundsätzlich aber schon. Folgende Voraussetzungen sind notwendig, um es rechtlich auf Ausweisen durchsetzen zu können:

1. Anerkennung als Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft
2. persönlich fühlt man sich verpflichtet, es zu tragen. Nachweis: Man trägt es wirklich auch immer in der Öffentlichkeit. In D ist schon ein Antrag auf Dreispitz abgelehnt wurden, weil bekannt war, dass der eben nicht immer getragen wird.
3. allgemeine Verpflichtung aus den jeweiligen Schriften.
Spätestens da scheitert das Nudelsieb, weil es die nun mal im Evangelium nicht gibt.

In Holland ist es jedoch, wie auch bei uns in D, bereits am Punkt 1 gescheitert.