Unsere österreichische Bruderkirche hat es schwer. Ich hatte schon im vorletzten Wort zum Freitag darüber berichtet.

Der Richter schien seine Arbeit überaus ernst zu nehmen. Er hatte angekündigt, mindestens 300 Mitglieder persönlich vorzulanden und zu befragen, wie sie ihren Glauben leben.

Auch der hpd sah darin ein Zeichen besonders tiefen Eingehens des Gerichts auf den Sachverhalt: “Die angekündigte Gründlichkeit, mit der das österreichische Bundesverwaltungsgericht vorgehen will, überrascht positiv….”
Ein Urteil, dem ich mich angeschlossen hatte.

Nun lässt eine neue Mitteilung das Ganze in einem anderen Licht erscheinen.

Natürlich macht es Mühe und kostet, wenn man vor Gericht geladen wird. Man kann auch nicht einfach absagen, Erscheinen ist Pflicht.

Sowohl mit der Vorladung als auch im telefonischen Gespräch bietet das Gericht nun die Lösung für die, die solche Mühen und Kosten scheuen. Wer einfach aus dem Verein austritt, wird nicht mehr vorgeladen.

Wie ich finde, ein ungeheuerlicher Vorgang. Der Verdacht liegt nahe, hier soll einfach eine Austrittswelle in Gang gesetzt werden, die die Mitgliederzahl unter die benötigte Größe von mindestens 300 drückt.
Das ist, wenn die Welle nur groß genug wird, durchaus im Bereich des Möglichen.

War die angekündigte Anhörung einer solch großen Zahl von Mitgliedern also gar nicht ein Zeichen besonders gründlichen Vorgehens sondern Schikane? Diese Vermutung ist nicht von der Hand zu weisen.
Sowohl um die allgemeinen Kosten des Verfahrens zu senken, als auch um die Mitglieder nicht mehr als unbedingt nötig zu belasten, wäre sicher auch eine kleinere Zahl von Mitgliedern mit anschließender Hochrechnung statistisch belastbar. Wäre der Ausgang nicht klar genug für ein Urteil, hätte man immer noch aufstocken können.

Für mich ist das ein schändliches Vorgehen der österreichischen Justiz.
Möge das Monster unseren Brüdern und Schwestern Kraft und Gut geben, um dieses unlautere Angebot nicht anzunehmen.

RAmen