Der HVD hat gerade gefeiert, dass der Berliner Verband die Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) verliehen bekommen hat.

Die wesentlichen Vorteile dieser Verleihung nennt Wikipedia:

„Der Staat „begünstigt Religionsgemeinschaften, denen er unter bestimmten Voraussetzungen Körperschaftsrechte verleiht, und kooperiert mit ihnen. Sie unterstützen ihrerseits den Staat im Sinne der Bildung und Erhaltung eines Wertekanons, indem sie friedens-, rechts- und wertefördernd auftreten und ihrerseits das staatliche Gewalt- und Strafmonopol anerkennen. Diese Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften äußert sich etwa in der Steuerbefreiung von Spenden, dem Erteilen von Religionsunterricht oder speziellen Regelungen im Arbeits- und Sozialrecht“

Damit ist der HVD nun auch in Berlin faktisch den Kirchen gleichgestellt. In anderen Bundesländern war er das schon, weitere sollen folgen.

Katholisch.de beschwert sich heftig, lustiger Weise genau über die Sachen, die für evangelische und katholische Kirche schon lange selbstverständlich sind:
„Da kommt es gelegen, dass er künftig von der Körperschaftssteuer, der Umsatzsteuer und der Erbschaftssteuer befreit ist. Zudem unterliegt er als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht der „zeitnahen Mittelverwendung“. „Wir müssen Gelder dann nicht mehr innerhalb einer festen Frist ausgeben, sondern können das machen, wenn es sinnvoll ist“, erläutert Raczynski. Außerdem gelte eine Körperschaft im Insolvenzrecht als insolvenzunfähig – was im Fall einer Zahlungsunfähigkeit zulasten der Mitarbeiter gehen könnte…
…Dabei kommt ihm seine gute Vernetzung mit den Regierungsparteien zugute…

Wenn dein Gegner dich tadelt, alles richtig gemacht?

Das sehen nicht alle so. Manche sehen nun den HVD als verlorenen Partner in der säkularen Szene, wenn es um Abschaffung der Kirchenprivilegien geht.

Nur, muss man die überhaupt abschaffen? Wir sehen das doch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung von Weltanschauungsgemeinschaften. Die könnte man auch erreichen, wenn alle die gleichen Privilegien hätten.

Doch das ist bereits theoretisch schwer möglich. Immer wird ein Punkt bleiben, wo sich eine Weltanschauung noch benachteiligt sieht.
Praktisch ist sie überhaupt nicht machbar und, vor allem, auch gar nicht sinnvoll. Wollen wir z.B. wirklich, dass an Schulen nach den evangelischen und katholischen Kirchen, nach Islam- und nun auch Humanistenverbänden irgendwann auch noch Buddhisten, Zeugen Jehovas, Evangelikale, Hindus, Juden und andere Unterricht erteilen?

Für mich wäre das ein Albtraum. Religiös-weltanschauliche (Privat-)Lehren habe im Unterricht gar nichts zu suchen. Es braucht ein Fach Ethik, das von den Schulen selbst verbindlich für alle Schüler unterrichtet wird und es braucht das um so mehr, je vielfältiger unsere Gesellschaft wird.

Gleichberechtigung ist also nur möglich, wenn alle Privilegien fallen.

Das muss nicht zwingend bedeuten, die nicht nutzen zu wollen, so lange es sie gibt. Wir wollen das ja auch, wenn es um piratige Kopfbedeckungen auf Ausweisen oder Nudelmessenhinweisschilder an Straßenrändern geht.

Aber uns würde es überhaupt nicht schwer fallen, darauf zu verzichten, wenn das grundsätzlich nicht mehr möglich wäre. Das dürfte für fast alle säkularen Vereinigungen zutreffen, selbst für solche wie den BfG, der schon lange KdöR ist.

Wenn man sich jedoch finanziell und am Ende sogar existenziell von diesen Privilegien abhängig macht, ist das nicht mehr zu erwarten. Wenn Lehrer entlassen werden müssen, weil plötzlich kein Lebenskundeunterricht mehr möglich wäre oder wenn sich die Vorteile der KdöR gegenüber dem Verein als erheblich erwiesen haben, wird der Verzicht auf Privilegien schwer fallen bis unmöglich sein. Deshalb sehe auch ich den HVD eher auf Seiten der Kirchen. Allerdings nicht erst jetzt, sondern schon lange. Bereits 2013 stellte der langjährige Vorsitzende seines Bundesverbandes, Horst Groschopp fest:

„…Auch wenn immer wieder verdienstvoll und aufwändig versucht wird, beide humanistischen Konzepte unter ein organisatorisches Dach zu bringen, bei allen Überschneidungen, bei aller gegenseitigen Zuneigung – sie passen politisch nicht zusammen. Ich spitze es in meinen Worten einmal so zu: Das „konfessionelle“ Konzept der Gleichbehandlung mit den Religionsgesellschaften und das „laizistische“ der Trennung von Staat und Kirche haben viele Konflikte miteinander…“

Inanspruchnahme von Kirchenprivilegien durch andere ist nur so lange sinnvoll, wie sie nicht zu Abhängigkeiten führt.

Unsere Forderung ist und bleibt weiter, alle Kirchenprivilegien aufzuheben. Das bedeutet auch, die Kirchen dem Vereinsrecht zu unterstellen und die KdöR für religiös-weltanschauliche Vereinigungen abzuschaffen.