Es wird ernst, liebe Brüder und Schwestern. Vom Verwaltungsgericht Potsdam kam die förmliche Zustellung des Gerichtstermins.
Ich wurde zur mündlichen Verhandlung vor der 8. Kammer am

Freitag, den 13. November 2015,
12:15 Uhr in den
Sitzungssaal 009, Erdgeschoss in der Friedrich-Ebert-Straße 32 geladen.

Es geht um das Recht, als Pastafari seine weltanschauliche Kopfbedeckung auf Ausweisen tragen zu dürfen. Das hatte mir die Stadt Templin verweigert. Ziel ist, so die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung zwischen Weltanschauungsgemeinschaften und Religionsgemeinschaften auch in der Praxis feststellen zu lassen.

Die Verhandlung ist öffentlich. Vielleicht hat je der Eine oder die Andere Lust mir im Saal den Rücken zu stärken? Am besten natürlich mit piratiger Kopfbedeckung. 🙂

Wie die Chancen stehen, lässt sich schwer sagen. Auf jeden Fall war es eine gute Nachricht, dass nun nach knapp zwei Jahren die Verhandlung kommt. Ich hatte mit drei bis vier Jahren gerechnet.

Was bisher geschah: 
Weida ./. Stadt Templin I
Weida ./. Stadt Templin II
Weida ./. Stadt Templin III
Weida ./. Stadt Templin IV
Weida ./. Stadt Templin V
Weida ./. Stadt Tempin VI
Weida ./. Stadt Templin VII

Eine schlechte Nachricht gibt´s leider auch. Irgendwer ist mal wieder ausgerastet und hat eins unserer Nudelmessenhinweisschilder demoliert. Dieses Mal wirkungsvoller als sonst. Das Schild wurde so verbogen, dass es sich nicht mehr ohne Schaden geradebiegen und weiter verwenden lässt. Wir haben bereits ein neues angebracht.

Das Schild wurde entgegen der Fahrtrichtung gebogen. Es kann sich also nicht um ein “unglückliches Treffen mit einem LKW” handeln. Für uns Grund genug, wieder Anzeige zu erstatten. Auch wenn es wohl kaum was bringen wird, einfach hinnehmen wollen wir es auch nicht.