Heute möchte ich euch im Wort zum Freitag mit zwei neuen Entwicklungen vertraut machen. Die erste betrifft nur Berlin. Es geht um Bildung und Bildung ist Ländersache. Vielleicht lässt sich in anderen Bundesländern aber ähnliches herleiten. 
Eine atheistische Mutter hatte zum Welthumanismustag ihr Kind nicht in die Schule geschickt und das damit begründet, Kinder von atheistischen Eltern dürften nicht diskriminiert werden. Das wäre der Fall, wenn Kinder von Eltern mit religiösen Weltanschauungen bei ihren Feiertagen schulfrei bekämen, ihr Kind aber nicht. Weltanschauung sei schließlich Weltanschauung. Da hatte sich die Mutter wohl zu sehr auf´s Grundgesetz verlassen, das religiöse Gemeinschaften mit Weltanschauungsgemeinschaften gleich setzt. Das Gericht entschied anders
Für Kinder von Pastafari dürfte der Fall klar anders liegen. Jedenfalls, wenn sie sich formell richtig verhalten. Während jüdische, katholische, muslimische und evangelische Schüler ohne jede vorherige Meldung bei der Schule an ihren Feiertagen einfach zu Hause bleiben können, bedarf es bei anderen Religionen der vorherigen Abmeldung: …Aber auch sie können ihre Feiertage begehen und müssen dann nicht in die Schule. Sie „sind für ihre Feiertage auf Antrag vom Unterricht zu beurlauben“, heißt es in der Ausführungsvorschrift….
Auch wenn die Sonderbehandlung bestimmter Religionen in diesem Falls durchaus noch diskriminierend und grundsätzlich fraglich ist, ist das insgesamt doch eine gute Nachricht für pastafarianische Eltern. Die wichtigsten, unbedingt anzuerkennenden Feiertage für euch gibt es hier, und wenn eine Schule verstockt reagieren und unsere Religion als Spaß abtun sollte, gibt es für die auch noch die Bestätigung, dass wir wegen Förderung religiöser Zwecke als gemeinnützige Körperschaft anerkannt sind. 
Eine noch bessere und für uns überaus freudige Nachricht erreichte mich aus Österreich. Dort wurde die erste pastafarianische Kochshow produziert. 
Einfach umwerfend, ich bin gespannt, ob Pasta Pirat noch weitere Folgen produzieren wird.