Rituelle Beschneidung eines Kindes durch einen muslimischen Arzt in einem deutschen Universitätsklinikum. Es bestand keine Vorhautverengung.
Bild:  Matthias Schreiber
Diese Aufforderung, eine Avazzpetition zu unterzeichnen, erreichte mich gestern. Ich war begeistert, denn wenn Avazz sich eines Themas annimmt, erzeugt das mächtigen Druck. Leider war es aber nur ein Bürgerpetion, die momentan noch nicht 200 Unterschriften hat. Heute bekam ich die Aufforderung eine zweite Bürgerpetition, allerdings nicht so gut ausformuliert und noch weniger unterzeichnet, in gleicher Sache zu unterschreiben. Das Thema ist also längst nicht aus der öffentlichen Diskussion, wie es unsere    Regierung bei ihrer Ankündigung, die religiöse Beschneidung legalisieren zu wollen, wohl im stillen gehofft hatte.
Es stimmt optismistisch, dass sich neben den vielen Stimmen, die Religion höher achten als Kinderrechte, auch welche melden, die das nicht tun.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie hat klar festgestellt:
Gerade Kinderchirurgen, die nicht einwilligungsfähige Kinder mit Einwilligung ihrer Eltern operativ behandeln, müssen hier strenge und klare Maßstäbe ansetzen. Nur die elterliche Einwilligung zu einer Operation, die dem Kind nach Abschätzen des Nutzen und des Risikos medizinisch zum Wohle gereicht, ist rechtswirksam. Dieser Sachverhalt ist aber bei der Beschneidung kleiner Knaben ohne Einwilligungsfähigkeit außerhalb der medizinischen Indikation nicht erfüllt.
Dabei geht es in keinem Falle um die Diskriminierung von Religions-gemeinschaften, die die Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Knaben regelhaft praktizieren, sondern vielmehr um ärztliche Ethik.
Nun hält die Kinderhilfe die Regierungspläne für einen “Blankoscheck für religiös motivierte Kindesmisshandlungen”. Focus titelt: Rabbiner gegen Kinderschützer. Von denen wird, wie neulich bei Anne Will zu sehen, behauptet, es gäbe keinerlei Komplikationen bei der Beschneidung und für Juden sei der Verzicht auf Beschneidung von Babies undenkbar. Beides entsprach entweder schrecklichem, disqualifizierendem Unwissen oder war einfach gelogen. Komplikationen sind vielseitig und gut dokumentiert. Die Häufigkeit liegt immerhin bei 14 bis 69%. Da wundert es nicht, wenn auch in religiösen Kreisen bereits über Sinn und Unsinn der Beschneidung diskutiert wird. Es gibt nicht nur bereits schon lange vor dem Kölner Urteil die Bewegung “Juden gegen Beschneidung“, jetzt haben sogar Juden vor der Deutschen Botschaft in New York für das Urteil demonstiert. Auch Muslime sind in Bewegung.
Die Macht und der Einsatz der religiösen Lobbyverbände für die Beschneidung ist allerdings enorm. Die Financal Times Deutschland schreibt:  Nach Informationen der FTD hat allein der in der Schweiz lebende jüdische Multimillionär Edi Gast 10 Mio. Euro gezahlt, um gegen das Beschneidungsurteil vorzugehen. Jüdische und islamische Verbände prüfen zudem die Option, einen weiteren Beschneidungsfall durch eine Selbstanzeige eines Arztes vor Gericht zu bringen und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu klagen.
Da mag es mancher geradezu aussichtslos finden, wenn ich euch nach meinem Einstieg ins Thema jetzt noch  bitte, die oben genannte Petition zu unterstützen.  Ab 200 Unterzeichnern wird diese Petition einer mehrere Millionen umfassenden Community zur Unterzeichnung vorgelegt, damit diese anschließend dem Bundestag übergeben werden kann. So wird vielleicht doch noch was Großes daraus. Fraglich bleibt allerdings, ob der klare Wille des Volkes für unserer Regierung überhaupt von irgendwelchem Interesse ist. Schon jetzt haben laufende Umfragen, zwar nicht repräsentativ aber klar im Ergebnis, gezeigt, 3/4 der Bevölkerung sind gegen die Weiterführung des Brauchs der Beschneidung.