Das Wort zum Freitag schließt den Weltnudeltag ab, der am
25.10. gefeiert wird. Damit sind die Nudeln und mit ihnen sicher auch das
Monster, das erste Lebensmittel mit weltweitem Feiertag.
Passend zur Feier des Tages gibt es auch Neuigkeiten aus der
Welt des Rechts. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts in Sachen Kirchenarbeitsrecht,
haben entschieden, ob die Kirchen in Stellenausschreibungen generell auf die
Religionszugehörigkeit der Bewerber Augenmerk legen dürfen. Auch hier
haben die Kirchen, wie immer, mit aller Kraft versucht, ihre ungerechten Regeln,
die keine vernünftige Grundlage haben bis zum Letzten zu verteidigen, statt mit
der selbst gepredigten Offenheit und Nächstenliebe, musste nun wieder ein Gericht,
hier über den Umweg des EuGH, der Vernunft Gehör verschaffen.
Umso mehr stellt sich wieder einmal die Frage, wo denn bitte
der Grund für diese absurde Forderung war. Die Stelle war nicht mit der
Verbreitung der Glaubenslehre beauftragt, trotzdem wurde irrwitzigerweise
wieder einmal indirekt unterstellt, man könne als Atheist, mehr noch als Nichtchrist, keine höheren moralischen Werte haben.
So zeigt sich auch zum Weltnudeltag wieder einmal wer Wasser
predigt und Wein trinkt. Könnte es besser zusammenkommen?
Eigentlich kaum, genießt euren Freitag, auf das Urteil
erstmal einen großen Teller Nudeln!(ee)