So wie oben könnte man knapp das Pastafaritreffen in Ingolstadt und Geisenfeld beschreiben. Der Bund für Geistesfreiheit hatte uns eingeladen, und wir haben gern angenommen. Bayern ist unser mitgliederstärkstes Bundesland, und so schien es angebracht, unser Treffen auch mal dort durchzuführen. Am Ende waren dann aber doch die Mehrzahl der Teilnehmer von außerhalb. Schade, Bayern.

Die Stimmung war aber grandios. Das zeigte sich schon beim Vortrag „Das Fliegenden Spaghettimonster als gesellschaftlicher Akteuer“ von Daniela Wakonigg am Sonnabendnachmittag. Die Werbung hatte funktioniert, der Raum war voll und die zwanzig mitgebrachten Bücher ihres gerade zum Thema erschienen Buches konnten den Bedarf nicht decken. Schade, dass es davon keine Bilder gibt. Falls jemand von euch welche hat, immer her damit, die werden noch nachträglich eingestellt. Alle Bilder hier sind von Daniela und Sebastian Schmidt, aber es hatten auch andere ihre Knipsen mit.

Nach dem Vortrag ging es nach Geisenfeld. Dort erwartete uns eine super vorbereitete Gartenparty. Ein würdiger Rahmen für die Hochzeit von Bruder Smutje und Frau Mahlzahn. Die Hochzeitstorte, die nicht nur phantastisch aus sah sondern auch genau so schmeckte, hatte der Smutje selbst kreiert.

Geleitet von den Trauzeugen zog das Paar ein und war sichtlich gut drauf.
Beim Ehefähigkeitstest, bei dem der Bräutigam sein Spaghetti in die Penne der Braut einführt und übernimmt,  wurde aber leicht geschummelt. Na, macht man ja sonst auch mal.
Letztlich hat dann aber doch alles geklappt…….
…und dem Kuss, der genau so lang sein sollte, wie das Lied, das dabei gespielt wurde, besiegelte die Ehe.

Nach dem Abschlussbild wurde dann die Torte angeschnitten. Lecker……

Nach diesem ersten Höhepunkt des Abends gab es dann den zweiten, Eriks Feuershow. Die Massen waren begeistert und es gab gleich Anfragen, wie man die buchen kann. Leider fehlt uns auch hier ein Foto.

Am nächsten Morgen hatten wir eine Demo angemeldet. Die startete vor der größten Moschee Bayerns. Wir wurden von zwei Polizisten begrüßt, die ziemlich gut drauf waren. Als ein paar Leute aus der Moschee kamen und wohl gucken wollten, was da passiert, wurden sie aufgeklärt. Das muss die Polizei ziemlich gut hin bekommen haben, denn vereinzelt wurde uns danach sogar zugewinkt.

Im Schutz des Polizeiautos, das uns auf der Straße sicherte, ging es weiter. Unterwegs gab es einige Reaktionen, alle positiv. Mal rannte jemand hinter uns her und wollte unbedingt ein Foto machen, mal verbeugte sich jemand, der uns fotografierte, anschließend vor uns. Es schlossen sich Leute an und vor St. Moritz, dem zweiten Hort des Aberglaubens, für den wir vom Monster Erleuchtung erbaten, waren wir schon ein paar Leute mehr.
Am Ende waren wohl knapp zwanzig Leute dabei und etwa genau so viel kamen auf dem Rathausplatz noch einmal dazu.
Die Nudelmesse dort hielt unser neuer stellvertretender Vorsitzender, Erik Eliche.
Nur beim heiligen Abendmahl half auch Bruder Spaghettus mit, sonst wäre das einfach zu lang geworden. Der hielt dann zum Abschluss der Messe auch die Predigt.
Die ging so:
Ich weiß, liebe Brüder und Schwestern, was ihr gerade am dringensten von mir wissen wollt:
Wie geht es weiter im Kampf um die Nudelmessenhinweisschilder in Templin.
Viel ist da doch ziemlich falsch in den Medien rüber gekommen, wohl auf Grund einer nicht wirklich stimmigen dpa-Meldung.
Deshalb gleich zu erst: Nein, das Gericht hat nicht entschieden, dass die Nudelmessenhinweisschilder weg müssen. Es hat nur entschieden, es gibt keinen gültigen Vertrag zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und uns, dass wir eigene Masten für sie bekommen.
Der hatte den nämlich einseitig gekündigt. Das aber war nur möglich, wenn etwas im Vertrag nicht stimmig war. In dem Fall war es der Zweifel, ob wir eine Weltanschauungsgemeinschaft sind oder nicht. Das Gericht hat uns diesen Status nicht zuerkannt, also war die Kündigung berechtigt, meint jedenfalls das Gericht.
Wir sehen das anders. Wir sind überzeugt das Gericht lag falsch, in dem es sich bei der Aussage nur auf einen ganz konkreten Teil des eines Absatz 1 des Paragraphen 2 unserer Satzung bezogen hat, in dem es um das Fliegende Spaghettimonster geht.
In diesem Abschnitt wurde aber nicht das Vereinsziel an sich beschrieben, sondern nur, wie wir das Spaghettimonster zum Erreichen eben dieses Zieles nutzen. Das sollte eigentlich völlig klar sein, wenn man den ganzen Paragraphen im Zusammenhang liest:
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von
 –   religiösen Zwecken in ihrer Gleichbehandlung mit wissenschaftlich orientierten Weltanschauungen und einem besonderen Schwerpunkt auf dem evolutionären Humanismus der Giordano Bruno Stiftung.
In diesem Sinn verstehen wir uns als Weltanschauungsgemeinschaft.
 –      Bildung und Erziehung
 – Kunst und Kultur.
Die Religionssatire des Fliegenden Spaghettimonsters wird als künstlerisches Mittel genutzt, um in satiretypischer Art intolerante und dogmatische Anschauungen und Handlungen zu überhöhen und zu hinterfragen. Damit fördert der Verein die Verbreitung einer offenen und toleranten Ethik im Sinne des evolutionären Humanismus und wirkt so an der öffentlichen Meinungsbildung mit. Als Mittel zur Verfolgung dieser Ziele nutzt der Verein beispielsweise die Veranstaltung und Teilnahme an öffentlichen Versammlungen, die Bereitstellung und Verteilung von Informationsmaterial, die Veranstaltung von Messen, sowie die Teilhabe an sozialen Netzwerken. Weiterhin soll die Öffentlichkeit durch den Betrieb einer Internetseite bzw. eines Blogs sowie durch Präsenz in den  Massenmedien erreicht und so die öffentliche Diskussion um weltanschauliche und Wertefragen im Sinn von Humanismus und Aufklärung bereichert werden.
Das Gericht hat weiterhin bemängelt, dass wir keine gemeinsamen Werte aus einer Weltanschauung ableiten. Hat es nicht bis zum § 3 weiter gelesen oder unterstellt es allen unseren Vereinsmitgliedern, sie würden durchweg gegen die Satzung verstoßen?
Dort heißt es
§ 3 Wertebildung und Umsetzung
(1) Die Vereinsmitglieder richten ihre Ethik an den 8 Am Liebsten Wäre Mirs und den 10 Angeboten des evolutionären Humanismus aus.
(2) Sie kennen keine Dogmen, sondern überprüfen ihre gefundenen Einstellungen und Festlegungen immer wieder an der sich ändernden Realität und passen sie an, wenn neue Erkenntnisse und Erfahrungen das erfordern.
Der evolutionäre Humanismus beinhaltet einen klaren Naturalismus und bietet somit eine umfassende Erklärung der Welt, wie es für eine Weltanschauung typisch ist.
So ist dann auch auf unserer Website unter „Weltliches“ zu lesen:
„Wir in der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. haben uns deshalb entschieden, die Verbreitung einer offenen und toleranten Ethik zu fördern und dabei auf wissenschaftliche Weltanschauungen, wie den evolutionären Humanismus, zu setzen. Wir vertreten und verbreiten einen konsequenten Naturalismus. Das heißt, auf der Welt geht alles natürlich zu, da sind keine Feen, Elfen, Götter, Wichtelmänner, Trolle oder ähnliche Märchenfiguren. Die Welt wurde nicht erschaffen, sondern entstand, und lässt sich wissenschaftlich erklären.
Dabei haben wir keine Angst, nie zur vollen Erkenntnis zu gelangen. Wir sollen ja sowieso an allem zweifeln, von da bis zum nicht alles wissen können ist kein großer Unterschied.
So verstehen wir uns denn auch als Weltanschauungsgmeinschaft.“
In Deutschland gibt es etwas 15.000 bis 20.000 Pastafari. Nur etwa 300 sind in unserem Verein. Für mich ein klares Indiz, es sind wirklich nur die eingetreten, die auch zu unserer Satzung stehen.
Mal ganz abgesehen davon, dass sich jeder beim Beitritt sowieso dazu verpflichtet.
Wir sind deshalb weiter davon überzeugt, wir verstehen uns völlig zu Recht als Weltanschauungsgemeinschaft. Wir sind weiterhin völlig überzeugt, diese Ansicht wird auch gerichtlich bestätigt werden. Das Urteil des OLG Brandenburg ist ein klares Fehlurteil.
Deshalb, liebe Schwestern und Brüder, tapfere Piraten und Freibeuterinnen, werden wir als nächstes beim Bundesgerichtshof eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das OLG einlegen.
Führt das nicht zum Erfolg, werden wir das Bundesverfassunggericht anrufen.
Der Kampf geht weiter, wenn es sein muss, auch bis nach Luxemburg.
RAmen