Manchmal verschlägt es einem einfach die Sprache. So ging es mir, der ich seit über 30 Jahren nicht mehr in Wittenberg war, als ich beschuldigt wurde, dort eine Straftat begangen zu haben.

Mehrere Seiten Formular sollte ich ausfüllen und Stellung nehmen. Wenn nicht, würde die Staatsanwaltschaft ohne die entscheiden.

Ein findiger Polizist und, wahrscheinlich, Lutherfan, hatte mich beschuldigt.
Er hatte eine Anzeige erhalten über auf Lutherköpfe geklebte Aufkleber. Die, so hatte er mit modernster Technik ermittelt, werden von der Kirche des FSM Deutschland e.V. verteilt.
Also muss wohl deren Vorsitzender der Straftäter gewesen sein.

Eventuell hätte er Anlass gehabt, wenn ein Zeuge da einen langbärtigen Typen beim Aufkleben gesehen hätte. Aber den gabs, wie nach Akteineinsicht klar wurde, nicht. Im Gegenteil, die Geschädigte hatte ausdrücklich auf Eröffnung eines Strafverfahrens verzichtet.

Ich hätte Verständnis gehabt, wenn ich als Zeuge befragt worden wäre. Sagen hätte ich nichts können, denn natürlich führen wir kein Verzeichnis, an wen wir die Aufkleber abgeben.

Dafür, mich als Täter zu beschuldigen, habe ich keins. Das finde ich einfach unverschämt, herabwürdigend und ich fand mich auch unter einen gewissen Zwang gesetzt, der Polizei ohne Anlass eine Masse Daten über mich geben zu müssen.

Also war es wieder mal Zeit für eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde.

ZAB RKD Wittenberg
Juristenstr.
13a

06886 Wittenberg

Fach-
und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen KK H……

Mit
Datum vom 02.11.2016 hat mir KK H….. eine Beschuldigtenanhörung
WB RED 1/10100/2016 zugeschickt.

Ich werde beschuldigt, eine Straftat
nach § 303 StGB, Sonst. Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder
Plätzen, begangen zu haben. Der konkrete Tatvorwurf war, bei sieben
Verkehrzeichen (Sonderzusatzzeichen) je einen Aufkleber „Nudelmesse“
auf einen Lutherkopf geklebt zu haben.

In der Anhörung werden
umfangreiche Erklärungen von mir gefordert und ich soll Angaben über
meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse machen. Schwere
Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte die mich empört haben und
die nur gerechtfertigt erscheinen, wenn wirklich ein Tatverdacht
vorliegt.

Das war nie der Fall. KK H… hatte im Internet
einen Bezug zum eingetragenen Verein „Kirche des Fliegenden
Spaghettimonsters Deutschland e.V.“ gefunden und wohl kühn
geschlussfolgert, dann kann nur dessen Vorsitzender die Aufkleber
angebracht haben.

Ich sehen darin ein bewusste Schikane. Der
KK hätte doch wohl niemals nach einem ungeklärtem Verkehrsunfall
mit einem VW den dortigen Aufsichtsratschef als Tatverdächtigen
befragt. Warum also den Vorsitzenden eines Vereins? Nur weil dieser
Verein kirchen- und durchaus auch lutherkritisch ist? Der Verdacht
drängt sich auf, dass nach persönlichem Willen hier ein Exempel
statuiert werden sollte.

Das ganz besonders auch deshalb,
weil die geschädigte sonstige Marketing GmbH bereits auf die
Stellung eines Strafantrags verzichtet hatte.

KK H… hat
in dem Fall nicht nur mich schwerwiegend in meinen Rechten verletzt,
er hat auch Arbeitszeit und somit Geld des Steuerzahlers
verschwendet, indem er eine Ermittlung geführt hat, deren
Einstellung bereits von Anfang an sicher war. Tatsächlich wurde das
Verfahren dann auch von der Staatsanwaltschaft mangels
Prozessvoraussetzungen (kein Strafantrag) am 16. Dezember
eingestellt.

Auch bei der Staatsanwaltschaft führte das
eingewillige Handeln des KK also zu zusätzlichem Aufwand. Ich musste
meinen Anwalt einschalten, der mehrmals schriftlich und mündlich
Akteneinsicht gefordert und die erst nach einem nachdrücklichen
Schreiben im März 2017 erhalten hat.

Ich bitte um
schnellstmögliche Bearbeitung dieser Beschwerden.

Mit
nudligen Grüßen
Rüdiger Weida