Herzlichen Glückwunsch unseren Freunden vom BfG nach Bayern. Nach vier Niederlagen in den Vorinstanzen hat nun das Bundesverfassungsgericht für sie entschieden. Eine kleine Ursache, aber ein großer Schritt bei der Fortführung der Säkularisierung in Deutschland.

Aber lassen wir Assunta Tameleo, die das Ganze maßgeblich eingefädelt hat, selbst reden:

„Der Bund für Geistesfreiheit München hat vor
dem Bundesverfassungsgericht mit seiner Beschwerde endlich Erfolg
gehabt. Am heutigen 30.November gegen neun Uhr Ortszeit erreichte uns
die frohe Botschaft aus Karlsruhe. Es hat neuneinhalb Jahre gedauert,
genau genommen seit Karfreitag im April 2007 bis zum heutigen Tag, bis
wir in vierter Instanz endlich recht bekommen haben.
Die
Entscheidung lag in Karlsruhe seit 2012 als demnächst zu entscheidendes
Verfahren an. Und wir vom bfg München waren schon gar nicht mehr sehr
zuversichtlich, wann bzw. was dann denn nach doch relativ langer Zeit in
unserer Sache entschieden werden würde.
Zur
Erinnerung: im Jahre 2007 beschloss der damalige Vorstand des bfg
München unter der damaligen ersten (heute stellvertretenden)
Vorsitzenden Assunta Tammelleo auf deren Antrag hin, sich mit dem
Bayerischen Feiertagsgesetz zu beschäftigen. Dieses Gesetz zwingt zum
Beispiel auch Agnostiker, Atheisten, Konfessionslose, Andersgläubige, am
sog. „Stillen Tag“, dem Karfreitag, an Stätten mit Schankanlagen nicht
zu Musik zu tanzen. Dies werteten wir damals als einen Zwang, der sich
mit  unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung im 21. Jahrhundert
nicht vereinbaren lässt.
In
diesem Land herrscht Religionsfreiheit, und das schließt die negative
Religionsfreiheit mit ein. Warum sollen wir an einem für alle Menschen
freien Tag nicht zu einem Fest oder zu einer Party einladen dürfen in
eine Gaststätte oder ein Theater, um dort zu feiern, zur Musik zu
tanzen? Schließlich würden alle gesetzlichen Auflagen beachtet
(Emissionsschutz, Jugendschutz etc.), und zum Betreten dieser Stätte
würde ja niemand gezwungen? Es würde den gläubigen Christen ja damit
nicht verboten, am Tag des Todes ihres Herrn zu trauern…
An
Karfreitag 2007 entdeckten wir ohne große Mühe ca. 400 Party-,
Musik/Tanzveranstaltungen in München und unmittelbarer Umgebung. Das
Bedürfnis, an einem solchen, freien Tag nicht zu traurig und still zu
sein, war auch damals – und ist heute noch – sehr groß. Allein, wenn man
bedenkt, dass in München selbst mehr als die Hälfte der
Bürger/Bürgerinnen aktuell keiner christlichen Konfession angehören.
Somit haben wir gezielt in Aufmachung und Werbung dafür gesorgt, dass
gerade unsere geplante Party unter dem Motto „Heidenspaß statt
Höllenqualen“ vom Erzbischöflichen Ordinariat München Freising entdeckt
und beim Kreisverwaltungsreferat München angezeigt wurde. Nur als vom
Verbot betroffene Instanz stand uns der Klageweg frei. Und den wollten
wir bestreiten. Alleine der Bescheid des KVR München, dass die ganze
Veranstaltung verboten wird, hat 300,00 € gekostet. Den Bußgeldrahmen,
den der Gesetzgeber vorsieht, hat das KVR München in unserem Fall gleich
ganz ausgeschöpft. Zwischen 150,00 bis max. 15.000,00 € sind hier
angesetzt. Unsere Party wurde – bei Zuwiderhandlung gegen das
ausgesprochene Verbot – mit dem höchstzulässigen Bußgeldsatz von
15.000,00 € belegt.

Alles
Weitere ist Geschichte. Anstatt richtig Party zu machen schauten wir
den geplanten Film „Wer früher stirbt ist länger tot“ von Marcus
H.Rosenmüller im Oberangertheater München an und sangen dazu im
Anschluss mit dem ganzen Saal mehrere Lieder acapella, darunter „Amazing
Grace“ und „We shall overcome“. Dann klagten wir, verloren am
Bayerischen Verwaltungsgericht, am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
und am Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig (2009). Von dort wanderte
das Verfahren nach Karlsruhe und ruhte dort zunächst. Nun, das Warten
hat sich gelohnt. Dort haben wir heute gewonnen.“

Wir, Elli Spirelli und Bruder Spaghettus, können sogar ein kleines bisschen mit Stolz auf diesen Erfolg sein, denn wir sind beide Betreuungsmitglied im BfG. Dazu muss man nämlich nicht zwingend aus Bayern sein.

Zeigt, dass ihr die gute Sache unterstützt!
Werdet auch ihr dort Betreuungsmitglied, es gibt schon einig Doppelmitgliedschaften KdFSMD e.V/BfG.

Es kostet euch nicht mal was, die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

Aber weil der BfG, genau wie die Kirchen, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bekommt er für jedes Mitglied jährlich einen Grundbetrag. Auch wenn der minimal ist, so können wir mit dazu beitragen, dass das Ungleichgewicht in der Förderung von Weltanschauungen ein kleines bisschen verringert wird.

Wer möchte kann natürlich auch bei moderatem Jahresbeitrag ordentliches und stimmberechtigtes Mitglied werden.

Also ob so oder so, macht mit.