Das ist
einen Frage, die mir in den letzten Tagen öfter gestellt wird und
auch eine, die ich mir selbst stelle. Nicht, ob es weiter geht, aber
wie genau.

Wir werden auf jeden Fall den Rechtsweg beschreiten, und zwar in zwei Richtungen.

Einmal, was die geschändeten Nudelmessenhinweisschilder betrifft.


Aber auch das Verhalten der Kultusministerin Brandenburgs,
Sabine Kunst, war wohl nicht ganz astrein.
Diese Ministerin hat eine Entscheidung verkündet, nämlich, dass wir
keine Nudelmessenhinweisschilder mehr genehmigt bekommen, die gar
nicht in ihre Entscheidungskompetenz fällt. Dafür ist der
Landesbetrieb Straßenwesen zuständig, der zum Verkehrsministerium
gehört. Dort wusste der zuständige Sachbearbeiter noch 2 Tage nach
der Erklärung der Ministerin nichts davon. Er erklärte mir im
Gegenteil am Telefon, die entsprechenden Briefe lägen
unterschriftsreif auf seinem Tisch.

Bezeichnend, dass die
Verkündung der Entscheidung der Ministerin über die Katholische
Nachrichtenagentur erfolgte. Da könnte man schon mal auf den
Gedanken kommen, hier waren religiöse Seilschaften am Werk.

Potsdam
(KNA) Die “Kirche des fliegenden Spaghettimonsters” darf in
Brandenburg keine weiteren Hinweisschilder für ihre “Nudelmessen”
aufstellen. Das erklärte Brandenburgs Kultusministerin Sabine Kunst
(SPD) in einer Antwort auf eine “Kleine Anfrage” der
SPD-Landtagsfraktion, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA)
vorliegt. Das Ministerium räumte ein, dass entsprechende Schilder in
Templin auf Grundlage der “Richtlinie für das Aufstellen von
Hinweisschildern auf Gottesdienste und sonstige regelmäßige
religiöse Veranstaltungen von Kirchen und sonstigen
Religionsgemeinschaften” vom Landesbetrieb Straßenwesen
genehmigt worden waren. Die Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums
gestattet Kirchen und Religionsgemeinschaften, am Straßenrand mit 75
mal 75 Zentimeter großen Hinweisschildern für ihre Gottesdienste zu
werben. Da es sich bei der “Kirche des fliegenden
Spaghettimonsters” aber nicht um eine Religionsgemeinschaft,
sondern um eine “Religionsparodie ohne ernsthafte religiöse
Substanz” handele, werde der Landesbetrieb künftig keine
weitere Genehmigung für die Aufstellung von Hinweisschildern
erteilen, erklärte Kunst. mit/kws/pko


Was uns noch fehlt ist ein Verwaltungsrechtler. Wenn dort
jemand einen kennt, bitte gebt uns ein Zeichen. Bis dahin werden wir
von einem Juristen beraten, dessen Herz für uns schlägt.

Ich gehe davon aus, dass die eindeutige
Absprache, die wir in dem Dreierabkommen mit der Stadt Templin und
dem Landesbetrieb Straßenwesen, vertreten u.a. durch seinen Direktor Heyne, getroffen haben, die mündliche Bewilligung
unseres Antrages auf Gottesdiensthinweisschilder war. Die erfolgte im Einverständnis auf der Grundlage unseres alten Antrags.

Das werden wir vom Verwaltungsgericht prüfen lassen.

Nicht
vorgehen werden wir gegen die Einschätzung des Kultusministeriums,
wir wären keine Religion. Das ist für die Bewilligung unerheblich,
da wir die eindeutig als Weltanschauungsgemeinschaft erhalten haben, eben weil wir uns schon laut Satzung als solche verstehen.
Bis es zu einem Urteil kommt, kann allerdings noch dauern. Bei
unserem letzten Prozess vor dem Finanzgericht Cottbus waren es drei
Jahre, bis wir einen Termin hatten. 


Bis dahin werden die Schilder
weiter an den Masten der Stadt hängen. Die hält sich erfreulicher
Weise an die Absprache und bietet uns dort Asyl, bis die
Angelegenheit rechtlich geklärt ist. 

Wir werden damit wohl auch
noch das eine oder andere Mal in der Presse sein. Aktuell wird noch
der Tagesspiegel berichten, die Bildanfrage eines Verlags aus Bayern liegt vor, am Montag kommt der NDR nach Templin und
die Lokalzeitung hat schon berichtet.

Die Journalistin, die
mich vorher anrief, war echt empört am Telefon. Aber nicht darüber,
dass unsere Schilder schon wieder geschändet wurden, sondern dass
ich vermutet habe, das könnte ein intoleranter Christ gewesen sein.
In ihrem Artikel unterstellt sie mir dann sogar: „Jetzt sind sie mit roten Balken
überklebt. Für Monsterchef Rüdiger Weida ein gefundenes
Fressen.“
Nein, Frau Werner, ich wäre mehr als zufrieden
gewesen, wenn sich alle an die Absprache gehalten hätten und die
Angelegenheit vorbei wäre. Es braucht eine Menge Zeit und Energie,
die weiter zu führen. Beides hätte ich sehr gern gespart.

Sehr
schön immerhin der Kommentar ihres Journalistenkollegen direkt neben dem Artikel. Gerald Bahr
meint, Meinungsfreiheit gilt für alle und titelt: „Mit zweierlei
Maß gemessen“.   Er führt die Verfassung Brandenburgs und ein
Urteil des brandenburgischen Verfassungsgerichtes an und meint: „Wenn
das Kulturministerium festlegt, dass die Kirche des Fliegenden
Spaghettimonsters – die sich als Weltanschauungsgemeinschaft und
nicht als Religion sieht – keine neuen Hinweisschilder aufstellen
darf, lässt sich das wohl nicht als Gleichbehandlung bezeichnen. Und
das nur, weil eine Satire-Weltanschauung die Glaubensstrukturen
etablierter Religionen in Frage stellt.“

Das macht doch
Hoffnung, dass sich unsere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit positiv
ändert und unser Anliegen erkannt wird, oder?