Darf ich heute eigentlich die Antwort auf Pfarrer Scheins Antwort auf mein Angebot, ein Viertel der Kosten für die Masten, an denen in Absprache mit dem Straßenbauamt und der entsprechenden Durchführungsverodnung unsere Nudelmessenhinweisschilder hängen, beantworten? Schließlich ist Sonntagsarbeit gerade auch auf Antrag evangelischer Verbände vom Bundesverfassungsgericht streng begrenzt wurden. Nur bei echtem Bedarf darf es die noch geben.

Ich habe nie vestanden, warum das im Interesse der Kirchen liegt. Gerade für sie ist doch Sonntagsarbeit absolut normal. Man kann die armen Pfarrer nur bedauern, die hier im flachen Land manchmal bis zu 13 Gemeinden bedienen müssen, auch mit Sonntagsgottesdiensten. Das arm war jetzt natürlich nur auf den Arbeitsstress bezogen. Immerhin verdienen die in Brandenburg mindestens 3561 Euro, im Schnitt 5.503 Euro und in der Spitze sogar 7.808 Euro.
Aber das Arbeitsleben ist sicher schwer. Die gesellschaftliche Anerkennung schwindet und die Gläubigen werden immer weniger. Kann man da noch davon ausgehen, dass, wie gefordert, noch ein echter Bedarf besteht? Müssen diese Messen ausgerechnet Sonntags gehalten werden? Andere Gemeinschaften, wie wir, tun das ja auch nicht. Das kann man gut auf unseren Nudelmessenhinweisschildern erkennen.

Womit ich endlich zum Thema gefunden hätte. Um die gibt es, zu meiner Verwunderung, ja einige Aufregung. Natürlich gehört es sich, wenn man Masten gemeinsam nutzt, diese auch gemeinsam zu bezahlen. Das habe ich auch angeboten. Damit ihr mir das glaubt, veröffentliche ich hier mal, ohne jeden weiteren Kommentar, die dazu mit dem evangelischen Pfarrer, Herrn Schein, getauschten Mails.

28.11.2014 11:25 Uhr
Sehr
geehrter Herr Schein,

da Sie die größte
Religionsgemeinschaft in Templin vertreten, vermute ich, Sie waren
auch federführend bei der gemeinsamen Aufstellung der
Gottesdiensthinweisschilder der evangelischen, katholischen und
freien Kirche.
Weiterhin vermute ich, dass auch Sie, ebenso wie
wir, lt. Genehmigung des Straßenbauamtes selbst für die Kosten
aufkommen mussten.

In Absprache mit dem Amt und entsprechend
der gesetzlichen Forderung, solche Schilder zusammen zu legen, haben
auch wir unser Nudelmessenhinweisschild mit an diese Maste montiert.

Deshalb möchten wir uns auch an den Kosten für diese
beteiligen.

Ich
schlage vor, Sie übersenden mir eine Kopie Ihrer damaligen Rechnung
für die Aufstellung der Masten und wir überweisen ein Viertel der
Kosten auf ihr Konto bzw. nach Wunsch auch je ein 12tel an jede der
drei Kirchen.

Außerdem erklären wir uns bereit, wenn die
Erneuerung eines Schildes notwendig wird, uns entsprechend an einem
neuem, gemeinsamen Schild zu beteiligen.

Sollten Sie nicht
der richtige Ansprechpartner für diese Angelegenheit sein, bitte ich
Sie, mein Schreiben entsprechend weiter zu leiten.

Rüdiger
Weida
Vorsitzender

28.11.2014 19:57 Uhr

Sehr geehrter Herr Weida !
Heute habe ich erst die Veränderung am Eingang von Templin wahrgenommen…
Es ist schon ziemlich anmaßend, dass Sie ohne uns zu fragen  Ihre riesigen Schilder unter unseren Gottesdienstschildern befestigt haben. 
Sie können Werbung machen für Ihren
Spagetti-Verein wo sie wollen, aber nicht unter unseren
Gottesdienstschildern oder in deren unmittelbarer Nähe. Als einen
angemesseneren Ort nutzen Sie doch die Nähe des „Italieners“ in Templin
oder Ihr eigenes Grundstück.
Wir erwarten, dass Sie sofort Ihre Schilder von unseren
Schildermasten entfernen. Ihnen selbst würde es sicher auch nicht
gefallen, wenn ich an Ihrem Gartenzaun – ohne zu fragen- ein genehmigtes
Werbeschild für unsere Kirchen anbringe.
Ich hoffe, wir können ohne Streit dieses Problem lösen. Bei der Stadtverwaltung werden wir uns noch kundig machen.
Mit freundlichen Grüßen Ralf-G. Schein

30.11.2014 13:28 Uhr

Sehr geehrter Herr Schein,

vielen Dank für ihre schnelle Antwort.

Im Gegensatz zu Ihnen sehe ich kein Problem, das geklärt werden
müsste, sondern lediglich ein Stück gesellschaftlicher Normalität.

Seit 2008 ist es allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
erlaubt, auf Landesstraßen an Stadteingängen auf ihre regelmäßigen
Veranstaltungen hinzuweisen. Die Art, wie sie das tun dürfen, ist in
einer entsprechenden Durchführungsverordnung genau geregelt. Unter
anderem auch, dass zur Vermeidung von Schilderwildwuchs darauf
hinzuarbeiten ist, alle diese Schilder nach Möglichkeit an einem
Mast unterzubringen, nach Möglichkeit sogar auf einem Schild. Ich
denke, gerade in einem pluralistischem Staat wie unserem, sollte
das, auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung, völlig
normal sein und die jeweilige Religions- oder Weltanschauung keine
Rolle spielen.

In so fern bin ich erstaunt über die Reaktionen, die unsere Schilder
ausgelöst haben und biete weiterhin die Beteiligung an den Ihnen
entstandenen Kosten für die Masten an.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Weida