Manchmal sitze ich und grüble über ein Thema zum Wort zum Freitag. Heute war das ganz klar. Zum einen kam eine Einladung vom DA, dem Düsseldorfer Aufklärungsdienst, zum anderen gab es einen neuen Kommentar zu dem am meisten gelesenen Wort. Das nicht das erste Mal und es ist Zeit, sich bei dem Anonymus zu bedanken, der uns dort auf dem Laufenden hält. Mehr noch, damit diese Kommentare dort nicht untergehen, gibt´s die hier noch einmal.

  1. Hannover im September 2014, wird der 70. Deutsche Juristentag verschiedene sogenannte leichte Formen der FGM (weibliche Genitalverstümmelung) bagatellisieren und der Bundesregierung empfehlen zu legalisieren?

    Thesen zum Juristentag – Tatjana Hörnle

    „6. Genitalverstümmelung:
    a) Bei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen).“

    http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=4763&s=00ab3516abc2ee4af1e588012b4839abcb26f526

    Bringt uns der Juristentag die mit der Scharia verträglichen Paragraphen?

    Der 70. DEUTSCHE JURISTENTAG (2014) rückt heran und ein Blick in die Thesen der Gutachter und Referenten (Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft) verheißt alles Gute für das Islamische Recht und wenig Gutes für die allgemeinen Menschenrechte. Von Edward von Roy.

    http://eifelginster.wordpress.com/2014/08/11/390/

    Machen wir Druck dahingehend, dass der Deutsche Juristentag 2014 den sogenannten milden Formen der Mädchenbeschneidung (FGM) kein grünes Licht gibt.

    Festzustellen wäre dort zusätzlich, dass auch die MGM nicht in den Begriff des Kindeswohls integrierbar ist. Die oder der Minderjährige (Mensch unter achtzehn Jahren) ist in eine FGM oder MGM nicht einwilligungsfähig. Kinderrechte ins Grundgesetz.

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  2. Jurist Dr. Holm Putzke:
    These zum 70. Deutschen Juristentag: Gutachterin hält in Deutschland weibliche Genitalverstümmelung für erlaubt!

    Viele von denen, die die Genitalverstümmelung von Jungen gutheißen und den neuen § 1631d BGB verteidigen, sind inzwischen auch dazu übergegangen, die Genitalverstümmelung von Mädchen zu rechtfertigen. Dazu gehört die Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die als These auf dem 70. Deutschen Juristentag (16. bis 19. September 2014 in Hannover) vertreten wird, dass nicht „alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter ‚verstümmeln‘ zu fassen sind“ (http://www.djt.de/fileadmin/downloads/70/djt_70_Thesen_140804.pdf – Seite 23). Aus ihrer Sicht ist das konsequent, denn wer zulässt, dass Jungen die Vorhaut amputiert wird, darf nicht gleichzeitig die Beschneidung der Klitorisvorhaut verbieten. Aber was für ein Preis, um irgendwie die Erlaubnis zu retten, die Vorhaut von Jungen zu amputieren. Dafür werden dann auch gern mal die Genitalien von Mädchen geopfert. Warum nicht auch den Eltern der Christensekte „Zwölf Stämme“ erlauben, ihre Kinder zu schlagen, was diese selbsternannten „Züchtigungsberechtigten“ als Teil ihres bibeltreuen Erziehungskonzepts verstehen (http://www.spiegel.de/schulspiegel/zwoelf-staemme-sekte-zeigt-rtl-reporter-an-a-984059.html)?

    Wem die verfassungsmäßig garantierten Rechte von Kindern wichtig sind, wer dagegen ist, dass Kinder ausgehend von ihren Eltern körperlicher Gewalt ausgesetzt sind und gezüchtigt werden, und wer es für eine Schande und großes Unrecht hält, wenn Mädchen aus traditionellen oder religiösen Gründen an ihren Genitalien herumgeschnitten wird, der muss auch die Genitalverstümmelung von Jungen bekämpfen!

    http://www.holmputzke.de/index.php/aktuelles

    TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.
    1. September

    Werden Genitalverstümmelungen an Mädchen in Deutschland bald legalisiert?

    https://de-de.facebook.com/TaskForceFGM

    Bringt uns der Juristentag die mit der Scharia verträglichen Paragraphen?

    Der 70. DEUTSCHE JURISTENTAG (2014) arbeitet an der Legalisierung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM Typ Ia und IV nach der Klassifikation der WHO). Das ist zu verhindern wie jede Zwangsbeschneidung oder Wunschbeschneidung an weiblichen oder männlichen Minderjährigen unter achtzehn Jahren. Von Edward von Roy.

    http://eifelginster.wordpress.com/2014/08/11/390/