Als mir die Stadt Templin meinen Ausweis mit piratiger Kopfbedeckung verwehrte, wurde ich gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ich mit Auslaufen meines Ausweises im Juni 2014 einen neuen bräuchte. Sonst würde ich mich strafbar machen und eine Ordnungsstrafe folgen.

Also lies ich mir was einfallen, wie der Ausweis, der ja nur die Zwischenlösung sein soll, doch irgendwie unser Monster ehren könnte. Irgendwann kam mir die Idee mit der Haarschleife mit Spaghettimonster im Bart. Ich habe überall nachgelesen, nirgends wurden Haarschleifen verboten. Zu dem gleichen Ergebnis kam auch der Landkreis, bei dem die Stadt Templin nachgefragt hatte und so habe ich nun einen neuen Ausweis:

Sieht doch gar nicht so schlecht aus, oder?

Die Freude währe aber nicht lange, ich bekam Post vom Verwaltungsgericht Potsdam. In der Anlage ein Schreiben der Stadt Templin:

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Der Hammer war aber das Schreiben des Verwaltungsgerichtes selbst:
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Das von uns angestrebte Verfahren soll also eingestellt werden. Ein Unding. Es kann nicht sein, dass man, wenn man einem Hinweis auf rechtswidriges Verhalten durch eine Behörde folgt, einen Anspruch auf Rechtsschutz verliert. Das würde ja bedeuten, ich müsste mich bewusst rechtswidrig verhalten, um diesen Anspruch nicht zu verlieren. So etwas kann weder der Gesetzgeber noch die Gerichte wollen.

Entsprechend habe ich geantwortet:

VG
8 K 4253/13 Weida ./. Bürgermeister der Stadt Templin

Ihr Schreiben vom 16.05. 2014
Sehr
geehrter Herr Burchards,
mein
Rechtsschutzinteresse bestand von Anfang an nicht in der Ausstellung
eines beliebigen Ausweises, sondern in der eines Ausweises, auf dem
ich auch auf dem Passfoto die Kopfbedeckung tragen darf, die ich
meinen religiös-weltanschaulichen Überzeugungen gemäß ständig in
der Öffentlichkeit trage.

An dem Sachverhalt, dass mir der
Bürgermeister der Stadt Templin das verwehrt, hat sich nichts
geändert.

Mein Antrag auf einen neuen Ausweis ohne
Kopfbedeckung habe ich nur gestellt, weil ich bei der Ablehnung des
anderen darauf hingewiesen worden bin, dass ich mit Ablauf der
Gültigkeit des jetzigen ordnungsrechtlich verfolgt werden kann. Da
mein Ausweis nur noch bis Juni 2014 gültig war, habe ich den neuen
ausschließlich beantragt, um dieser Verfolgung zu entgehen. In
obiger Sache lag noch kein Termin vor und es war klar abzusehen, dass
die anstehende Entscheidung nicht mehr rechtzeitig erfolgen würde,
um nicht einen längeren Zeitraum ganz ohne gültigen Ausweis zu
sein. Das wollte ich vermeiden.

Falls das ein Fehler war, bin
ich gern bereit nochmals einen Antrag auf Ausstellung eines
Personalausweises mit Kopfbedeckung zu stellen und notfalls ein neues
Verfahren zu eröffnen. Ich bitte jedoch darum, sowohl aus Zeit- als
auch aus Kostengründen, weiteres Bestehen des
Rechtsschutzinteresses festzustellen. Haarschlingen kommen in meinem
Glauben nicht vor. Meine kann deshalb keinesfalls, wie vom
Bürgermeister der Stadt Templin scheinbar vermutet, als Ersatz für
die verweigerte Kopfbedeckung gesehen werden, sondern lediglich als
modischer Gag.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Weida
Nun bin ich mal gespannt, ob diese Erklärung ausreicht. Wenn nicht, bliebe noch eine Beschwerde über die Einstellung.

Sollte auch der nicht stattgegeben werden, bleibt nur eins. Nach Auskunft der Beamtin der Stadt kann man sich so oft man möchte ohne zeitlichen Mindestabstand einen neuen Ausweis beantragen. Der hätte dann wieder Kopfbedeckung und ich dann Zeit bis 2024. So lange ist der jetzige noch gültig. Genug Zeit also, um in Ruhe auf den Gerichtstermin zu warten und nicht noch einmal in die gleiche Falle zu laufen.