In Österreich hat es erneut ein Mann geschafft, sich mit einem Nudelsieb als Kopfbedeckung auf seinem Führerschein ablichten zu lassen. Ein mutiger Akt, mit dem Philip S. auf undemokratische Religionsprivilegien hinweisen und für die Gleichberechtigung der Pastafari unter den Religionen kämpfen möchte.
Wir sind stolz, dass es solche mutigen Männer in unserer Religion gibt.

Wie bereits bei Niko Alm, der die Unsitte des Nudelsiebes in guter Absicht, aber auch in völliger Unkenntnis der wahren Kopfbedeckung der Pastafari als erster auf dem Führerschein durchgesetzt hat, läuft die Aktion leider teilweise ins Leere.
In Österreich ist, anders als in Deutschland, wo nur religiöse Ausnahmen möglich sind, das Tragen von Kopfbedeckungen auf Führerscheinen nicht grundsätzlich verboten:
 „Das Foto hat man gesehen, es ist nicht übersehen worden. Und es ist nicht aus religiösen Gründen genehmigt, sondern, weil es im Führerscheingesetz Kriterien gibt und da ist das einzige Kriterium, dass der Kopf erkennbar ist. Ob man die Haare sieht oder nicht ist egal. Im Gegensatz dazu gibt es beim Reisepass wesentlich strengere Bestimmungen. Da gibt es eine Durchführungsverordnung, die besagt, dass man Kopfbedeckungen nur aus religiösen oder medizinischen Gründen tragen darf. Dieses Foto wäre beim Reisepass nicht durchgegangen“ schreibt burgenland.orf

Nun, die meisten werden das nicht groß registrieren und so hat die Aktion trotz der falschen Kopfbedeckung sicher einiges für uns Pastafari gebracht.
Auf jeden Fall gibt es wieder mal Erwähnungen in den Medien. Das nicht nur in Österreich. Morgen wird der WDR auf http://www.einslive.de/ in seiner Mittagssendung darüber berichten. Beleuchtet werden dabei auch die unterschiedlichen Ziele der österreicher und der deutschen Pastafari. Weiter geht es darum, wie durch die Abfassung eines Dossiers ein drohender Religionskrieg zwischen Nudelsiebträgern und Piraten verhindert werden konnte. Letztlich wird noch ein Verwaltungsfachmann dazu befragt werden, wie die Chancen stehen, unsere Ziel durchzusetzen.
Genau wie die Österreicher wollen auch wir die völlige Gleichberechtigung mit anderen Religionsgemeinschaften und den Großkirchen. Allerdings auf eine andere Art. Wir wollen nicht die gleichen Rechte wie die, wir wollen, dass sie die gleichen Rechte wie wir bekommen: Als gemeinnützig Körperschaften unter dem Vereinsrecht.
Nur so kann wirklich Gleichberechtigung erreicht werden. Der Staat wäre niemals in der Lage, für alle die gleichen Privilegien inkl. staatlicher Förderung, zu leisten. Auch eine Berechnung anhand der Mitgliederzahlen wäre nicht praktikabel. Die Mitgliedschaft entsteht in den Großkirchen ja in der Regel nicht freiwillig, sondern zwangsweise durch die Taufe.
Es gibt also nur eine Weg: Weg mit den Kirchenprivilegien.
Eine Forderung, die ganz am Ende auch die Österreicher haben. So finden wir dann doch wieder zusammen. 🙂