Wie die TAZ berichtet, wurde heute ein Antrag der Linkspartei zur Ablösung der enormen jährlichen Staatsleistungen  an die Kirchen im Bundestag mit der Mehrheit von Union, SPD und FDP bei Enthaltung der Grünen, abgelehnt.  Die Linke hatte vorgeschlagen, „eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe des Zehnfachen des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes gezahlten Jahresbeitrags“ , das wären immerhin 4,8 Mrd Euro, zu leisten.  Sie konnte sich auf einen klaren Verfassungsauftrag berufen, der aus der Weimarer Verfassung übernommen wurde. Danach hätten die Zahlungen bereits seit über 90 Jahren nicht mehr erfolgen dürfen.

Genau darin sieht die SPD aber nun einen Grund, sich auch jetzt noch reichlich Zeit zu und, womöglich, alles beim Alten zu lassen.
Die Kirchen wären mit der Ablösung einverstanden, aber nicht mit der Summe. Sie fordern 19,2 Mrd Euro.

Dabei hätten sie sich schon über die angebotenen 4,8 Mrd Euro freuen sollen, denn es gibt überhaupt keinen Anspruch auf diese Zahlungen, der abgelöst werden müsste. Man könnte sie einfach einstellen.

Im Wesentlichen wird der ewige Geldfluss vom Staats- ins Kirchensäckel mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 begründet, der angeblich Entschädigung für Enteignung von Kirchenländereien sein soll.

Hier gibt es gleich 2 Fehler.

1. Die Kirche wurde nicht, bzw. nur in wenigen Ausnahmen, enteignet.  Bei den betreffenden Ländereien handelte es sich nicht um Besitz, sondern um Lehen.  Die wurden einfach neu verteilt. 

2. Damit die Kirchenfürsten, die nun ohne Ländereien und somit ohne Einnahmen da standen, weiterhin ein standesgemäßes Leben führen konnten, sollte sie vom Staat alimentiert werden. Auf Lebenszeit, nicht in alle Ewigkeit. Der Reichsdeputationshauptschluss ist da ganz eindeutig, wenn er in § 50 sagt:
“Den sämmtlichen abtretenen geistlichen Regenten ist nach ihren verschiedenen Graden auf lebenslang eine ihrem Range und Stande angemessene freie Wohnung mit Meublement und Tafelservice, auch den Fürstbischöfen und Fürstäbten des ersten Ranges ein Sommeraufenthalt anzuweisen; wobei sich von selbst versteht, daß dasjenige, was ihnen an Meublen eigenthümlich zugehört, ihnen gänzlich überlassen bleibe, das aber, was dem Staate zugehört, nach ihrem Tode diesem zurückfalle.”

Also ein Grund, sich zu freuen, dass die Ablösung und damit ein weiteres Geschenk an die Kirchen nicht zustande kam?

Ich fürchte nicht. Vielmehr ist zu vermuten, dass CDU, SPD und FDP weiter treu auf Kirchenrepublikskurs bleiben und entweder alles beim Alten lassen oder die Forderung der Kirchen nach einer Ablösungssumme von 19,2 Milliarden erfüllen werden. Da spielt es auch keine Rolle, dass, selbst wenn die betreffenden Ländereien nicht Lehen, sondern Kirchenbesitz gewesen wäre, deren Wert im Laufe der Jahre bereits mehrfach abgezahlt ist.