Geweihte Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters

Am 25. Mai, liebe Schwestern und Brüder, habe ich viel zu tun. Zunächst wollen wir mit dem Humanistischen Verein versuchen, am Nachmittag auf dem Marktplatz in Templin ein paar Leute zu versammeln, die Handtücher aus den Taschen hängen lassen und im Idealfall sogar im Bademantel kommen. 
Es ist Towel Day
Danach geht es weiter nach Berlin. Dort halten wir um 17:30 zuerst unsere Jahresmitgliederversammlung und am Anschluss natürlich eine Nudelmesse. 

Das wird an diesem Abend nicht die letzte Aktion sein, denn ich hatte Post im Mailbriefkasten:
Lieber Bruder Spaghettus,
unsere Nachbar-WG würde gerne ihre Räume würdevoll
weihen lassen und fragt an, ob Du evt. eine Zeremonie durchführen könntest.
(siehe unten) Soweit ich weiß, hat das mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu tun (
http://hpd.de/node/14924). Aber darüber
hinaus ist eine Weihe auch aus spirituell-reinigender Sicht geboten, da eine
Etage unter unseren Nachbarn eine obskure christliche Sekte ihr Unwesen treibt. 
Es steht also noch ein festlicher Akt bevor, eine Kirchenweihe. Darauf freuen Elli Spirelli und ich uns schon sehr. Nicht nur auf die Weihe, sondern auch auf die anschließende Feier mit unseren Glaubensbrüdern. Die gewünschte spirituelle Reinigung und Befreiung von bösen Geistern einer Sekte verstehen wir gar als unsere heilige Pflicht.

Ein Wunsch wird sich jedoch wohl nicht erfüllen, die Befreiung von der Rundfunkgebühr.  
Nicht weil unsere Kirche diskriminiert und nicht mit anderen Kirchen gleichgestellt wird, vielmehr, weil ich Pasta Faris Idee zwar für gut, die Recherche jedoch für ungenügend und seine Schlüsse für falsch halte. Ganz besonders kann ich ihm nicht folgen, wenn er die zur Befreiung von der GEZ-Gebühr notwendige Widmung mit Weihe gleich setzt. 
Das eine, die Widmung, ist ein  Hoheitsakt, durch den ein Gegenstand seinen öffentlich-rechtlichen Sonderstatus erhält.  Das andere, die Kirchweihe, ein religiöse Zeremonie. Beide haben nichts miteinander zu tun. .Deshalb bin ich auch nicht der Meinung von 11k2, dass der hpd mit diesem Artikel seinem Namen alle Ehre macht. 
Der Meinung, wir sollten unsere Räume als Kirchen weihen und dann den Antrag auf Erlass der Rundfunkgebühr stellen, bin jedoch auch ich, aber aus anderen Gründen. Die Weihe ist eine Feier und feiern macht Spaß. Davon kann man nie genug haben. Wie die vollzogen wird, kann sich wirklich jeder selbst ausdenken. Ich werde mich, in pastafarianischer Tradition, da an den Großkirchen, besonders der katholischen, orientieren. 
Den Antrag auf Erlass der Gebühr zu stellen, wird erfolglos bleiben. Es ist aber, ebenfalls in pastafarianischer Tradition, ein hervorragendes Mittel  auf ungerechtfertigte Sonderrechte von Religonsgemeinschaften und deren Angehörigen hinzuweisen. 
Deshalb, liebe Brüder und Schwestern, weiht eure Räume. Wenn ihr möchtet und es nicht zu weit weg ist, kommen wir auch gern vorbei und machen das mit euch gemeinsam. 
Erklärt die danach zur Betriebsstätte, füllt den Antrag auf deren Abmeldung aus und tut so Monsters Werk. 

….und vielleicht ist ES ja doch mit euch und erwirkt ein Wunder. 😉