Geschafft. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland wurde als gemeinnützig anerkannt. Ich habe das Dokument schwarz auf weiß direkt vor meiner Nase.

Ein langer Weg war´s. Dabei schien alles so einfach. Die zuständige Bearbeiterin beim FA Angermünde war gleich der Meinung, das klappt mit der Gemeinnützigkeit. Allerdings war noch was in der Satzung zu ändern. Das wurde mit dem FA wörtlich abgesprochen und dann zur Vereinsversammlung zwecks Satzungsänderung eingeladen. Auch das klappte prima und alles schien klar. War´s aber nicht. Die bisherige Bearbeiterin war inzwischen versetzt worden und die neue sah es völlig anders. Keine Chance für uns, egal was wir noch an der Satzung ändern würden. Auch ne Dienstaufsichtsbeschwerde brachte nichts, darum gab´s von uns ´nen Widerspruch und, als auch der abgelehnt war, eine entsprechende Klage. Es wurden über das Finanzgericht Cottbus einige Schriftsätze ausgetauscht und letzten Herbst war nach 3 Jahren die Verhandlung.

Zunächst gab es da erst einmal ein eine kleine Panne. Vor der Verhandlung saßen Bruder Nudelwasser, der als stellvertretender Vorsitzender mit von der Partie war, und ich im Warteraum. Als sich noch ein Herr dazu setzte, hielt ich den für den Vertreter des Finanzamtes und wollte ihm die Zusammenstellung unserer Aktivitäten übergeben, die ich extra für die Verhandlung vorbereitet und hatte. Nun stellte sich heraus, der Mann war nicht vom Finanzamt, sondern einer der Schöffen, der etwas früher gekommen war. Sofort hatten wir da ein gemeinsames Thema, bin doch auch ich Schöffe und habe Erfahrungen aus inzwischen zwei Amtsperioden am Amtsgericht Prenzlau und einer am Landgericht Neuruppin im Jugendschöffengericht.

Die Verhandlung selbst endete mit einem klaren Sieg für uns. Allerdings nur wegen eines Formfehlers des Finanzamtes, in der Hauptsache wurde nicht entschieden. Doch der Vorsitzende Richter fand klare Worte. Zwar gäbe es in der Kammer noch keine einheitliche Meinung, ob unsere Satzung bereits jetzt alle Ansprüche erfüllen würde, aber es gäbe keine Zweifel, dass sich das ändern ließe. Selbst das Wie wurde kurz erläutert. Beeindruckt zeigte sich das Gericht auch von der Zusammenstellung unserer Aktivitäten, die ich noch kurz vor dem Termin angefertigt und sowohl dem Gericht als auch dem Finanzamt zugeschickt hatte. (hier zum Download)

Auch das Finanzamt hat, als ich dort die  geplante Satzungänderung vorstellte und um Prüfung bat, diese Zusammenstellung als wesentlich erwähnt. Haben die uns vielleicht wirklich für eine Sekte gehalten oder hat doch auch die Einstellung der Kammer eine Verhaltensänderung bewirkt? Egal. Jedenfalls war jetzt die Zusammenarbeit so, wie man sie sich im Idealfall zwischen Bürger und Amt vorstellt, sachlich-freundlich und mit hilfreichen Tipps.
Da war eigentlich schon bei der Satzungsänderung auf unserer letzten Versammlung sicher, diesmal klappt es. Voller Stolz können wir nun verkünden, das hat es auch. Klipp und klar steht auf dem Dokument:
“Die Körperschaft Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten
gemeinnützigen und kirchlichen
Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO und zu den in §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.”
Also her mit euren Spenden, ihr könnt die jetzt von der Steuer absetzen. 🙂
Kto: 120688979
Blz: 15091704
VR-Bank Uckermark-Randow
Inhaber: KdFSM e.V.