Unter dem Zeichen 11 O 327/15 wird am 06.04.2016 um 10:00 Uhr im Saal 404 des LG Frankfurt/Oder in dem Rechtsstreit

Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. ./. Land Brandenburg

verhandelt.

Es handelt sich um einen Haupttermin zur Güteverhandlung und zur ggf. unmittelbar anschließenden mündlichen Verhandlung.

Zur Erinnerung:

Im Dezember wurde in einem Gespräch mit dem Direktor des Landesbetriebes Straßenwesen (LS), dem Bürgermeister Templins und mir festgelegt, unser Verein bekommt als Weltanschauungsgemeinschaft gleichberechtigt zu Religonsgemeinschaften das Recht, an eigenen Masten nach den
Bestimmungen für Gottesdiensthinweisschilder auf seine Nudelmessen aufmerksam zu machen. Damit wurde eine mehrwöchige Auseinandersetzung beendet.

Unabhängig davon verkündete die damalige Kulturministerin Brandenburgs, Sabine Kunst, Schwester der Bischöfin und Synodalen Kirsten Fehrs, gegenüber der katholischen Nachrichtenagentur KNA, die Kirche des FSM sei keine Religionsgemeinschaft und dürfe deshalb keine Hinweisschilder
aufhängen.

Für den Sachverhalt war das unerheblich, da wir uns als Weltanschauungsgemeinschaft verstehen und die Genehmigung auch als solche erhalten hatten. Trotzdem kam die angekündigte schriftliche Ausfertigung der Vereinbarung nicht. Unser Anwalt beantragte
Akteneinsicht und stellte fest, dass der LS bis zuletzt seine Genehmigung gegenüber dem Kultusministerium verteidigt hat. Obwohl das in keiner Weise zuständig war, der Landesbetrieb gehört zum Verkehrsministerium, hat es sich scheinbar durchgesetzt. Auf Nachfrage
eines Journalisten bei der Pressestelle des LS, warum wir denn die Genehmigung nicht bekommen, bekam dieser die Antwort: Auf Weisung eines Ministeriums.

Wir sind weiterhin von der Berechtigung unseres Anspruchs überzeugt und bereit, zu seiner Durchsetzung alle rechtlichen Mittel in Anspruch zu nehmen.

Rüdiger Weida
Vors. KdFSMD e.V.

http://fsm-uckermark.blogspot.de/2014/11/das-wort-zum-freitag.html

http://fsm-uckermark.blogspot.de/2015/07/treten-sie-zuruck-frau-kunst.htm