Gestern hatte ich wieder Post in der Sache. Nicht so ganz was Entscheidendes, aber immerhin per Einschreiben mit Rückschein verschickt.

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Eigentlich sehe ich keine große Notwendigkeit zu antworten. Ich hatte ja schon meine grundsätzlichen Einwände benannt. Letztlich wird die Sache sowieso nur über Gericht entschieden werden können. Damit aber nicht unnütze Wartezeit verstreicht, geht morgen folgende Antwort raus:

Sehr geehrte Frau…..

meine wesentlichen Einwände habe ich bereits im Widerspruch an den Bürgermeister Templin erläutert:

– Das Grundgesetz schreibt die uneingeschränkte Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vor. Unabhängig davon, als was wir uns sehen, hätten Sie also auch die Möglichkeit prüfen müssen, ob wir als Angehörige einer Weltanschauungsgemeinschaft Anspruch auf ein Passbild mit weltanschaulicher Kopfbedeckung haben könnten.
– Religionsfreiheit/Weltanschauungsfreiheit ist ein Individualrecht, nicht das Recht von Gruppen. Es kommt nicht darauf an, ob Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften das Tragen von Kopfbedeckungen vorschreiben, sondern nur darauf, wozu sich der Einzelne verpflichtet fühlt. 

Ich bitte Sie jedoch um eine möglichst schnelle Antwort, um nicht noch mehr Zeit bis zur wohl notwendigen gerichtlichen Klärung verstreichen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Weida

Was bisher geschah:

Weida ./. Stadt Templin I

Weida ./. Stadt Templin II

Weida ./. Stadt Templin III

Weida ./. Stadt Templin IV